Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen will die Startbedingungen für Frauen in der Kommunalpolitik verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt stärken.
Dazu hat Eva Lettenbauer, unsere Landesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, einen am Mittwoch, den 19.2., im Bayerischen Landtag eingebracht.
„Wer in einem Kommunalparlament mitwirkt, sollte während der Sitzungen die Kosten für eine Betreuungskraft für Kinder oder zu pflegende Angehörige erstattet bekommen. Frauen, die noch immer den Großteil der Sorgearbeit machen, müssen in allen Räten bayernweit ein Recht auf Betreuungskostenerstattung haben“, fordert Eva Lettenbauer, unsere Landesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion.
Außerdem sollen Stadt-, Gemeinde- und Kreisrät*innen nach der Geburt eines Kindes vorübergehend von den Sitzungen befreit werden können. „Eltern sollen in den Wochen nach der Geburt die Möglichkeit haben, auf eigenen Antrag von der Verpflichtung zur Teilnahme an Gremiensitzungen entbunden zu werden. Elternschaft darf nirgends als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden“, so Eva Lettenbauer.
Erreichen wollen die Landtags-Grünen ihre frauenpolitischen Ziele über eine Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung des Freistaats. Eva Lettenbauer: „Ziel muss es sein, mehr Frauen für Kommunalpolitik zu interessieren und in die kommunalen Parlamente zu bekommen. Dafür braucht es eine attraktive Arbeitsumgebung für alle Ehrenamtlichen.“



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