Barrierefreiheit

Leitfaden Barrierefrei

Seit März 2009 ist in Deutschland die UN Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik, erkennt sie doch erstmals die Wechselwirkungen zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an, welche laut UN- Konvention erst zur Entstehung der Behinderung führen. Aus diesem Grund verlangt die UN-Konvention von den beigetretenen Staaten eine Entwicklung hin zur inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung eine umfassende, gleichberechtigte Teilhabe sowie volle Selbstbestimmung garantiert wird.

Wir Grüne wollen mit gutem Beispiel vorangehen und die alltägliche politische Arbeit sowie künftige Wahlkämpfe so gestalten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt angesprochen und einbezogen werden. Hierfür haben wir in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion und Behindertenpolitik diesen Leitfaden erarbeitet, der euch Hilfestellung und Wegweiser sein möchte, damit wir Grüne richtungsweisend barrierefrei werden!

Barrierefreiheit

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist in aller Munde, wird von vielen Menschen allerdings nur mit dem Wort rollstuhlzugänglich assoziiert. Aber Barrierefreiheit beinhaltet weitaus mehr als nur die Überwindbarkeit baulicher Hürden beispielsweise mit einer Rampe.

Auch im Kommunikations- sowie Informationsbereich ist Barrierefreiheit essenziell, um Menschen mit Seheinschränkungen oder Menschen mit Hörschwierigkeiten Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Des Weiteren kann auch die Komplexität einer Information für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Barriere darstellen. Hier ist das Bereitstellen von Informationen in Leichter Sprache notwendig, um auch diese Menschen teilhaben zu lassen.

Wem nützt Barrierefreiheit?

Entgegen der weitläufigen Meinung nützt Barrierefreiheit nicht nur den ca. 10,2 Millionen Menschen, welche laut statistischem Bundesamt in Deutschland mit einer Behinderung leben. Alle Menschen profitieren von leicht verständlichen Informationen, flexiblen Arbeitsmitteln und hindernisfreien Verkehrswegen.

Statistisch gesehen ist jede*r Bundesbürger*in im Leben zumindest zeitweise einmal eingeschränkt, z.B. durch einen Unfall oder durch eine Schwangerschaft. Mit zunehmendem Alter steigt zudem das Risiko einer Behinderung. Deshalb ist durch den demografischen Wandel davon auszugehen, dass in Zukunft immer mehr Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben werden. Barrierefreiheit ist daher für einen stetig wachsenden Teil der Bevölkerung zwingend erforderlich.

Barrieren erkennen und sie abbauen

Das generelle Bewusstsein um Barrieren im Alltag sowie die Sensibilisierungen für das Wahrnehmen solcher sind das A und O für die Herstellung von Barrierefreiheit. Denn vor der Veränderung steht immer die Wahrnehmung. So werden beispielsweise Treppengeländer gerne als Fahrradständer benutzt, stehen dadurch aber Menschen, die auf die Benutzung des Treppengeländers angewiesen sind, nicht mehr zur Verfügung. Gleiches geschieht, wenn Treppen als Sitzgelegenheit genutzt werden und so nur die Mitte der Treppe ohne Handlauf begehbar ist. Wenn wir Barrieren in unserem täglichen Miteinander– auch in unseren Denkweisen – erkennen und in der Folge abbauen, lässt sich in kurzer Zeit viel mehr erreichen, als nur mit Gesetzen und Verordnungen.

„Es ist normal, verschieden zu sein!“ (Richard von Weizsäcker)

 

Sprechen und Schreiben über Menschen mit Behinderungen

Das Sprechen über behinderte Menschen bzw. die Berichterstattung zu Behindertenthemen ist meistens mehr von den Vorstellungen der Nichtbetroffenen geprägt, als von der tatsächlichen Situation der Menschen mit Behinderungen. Immer wieder kommt es vor, dass aus alter Gewohnheit oder Gedankenlosigkeit diskriminierende Bezeichnungen verwendet werden. Wir stellen Alternativen gegenüber.

DON’T
DO
Der/die Behinderte(n), bzw. der/die Invalide(n): Ist zu defizitorientiert, da es den Einzelnen ausschließlich auf seine Behinderung reduziert und ihn auf diese Identität festlegt.

Mensch(en) mit Behinderung: Stellt den Menschen mit all seinen Fähigkeiten, Eigenschaften und Bedürfnissen in den Vordergrund. Diese Variante unterstreicht, dass eine Behinderung nicht den ganzen Menschen ausmacht.

Oder auch: Behinderte(r) Mensch(en)/ Mensch(en) mit Beeinträchtigung(en): Weist darauf hin, dass die Person durch die Umwelt oft mehr behin-dert/beeinträchtigt wird, als durch die Beeinträchtigung selbst

An einer Behinderung leiden: Suggeriert Leid sowie ein unglückliches Dasein und ruft Mitleid hervor. Behinderte Menschen leiden aber meist mehr an den vorhandenen Barrieren in der Gesellschaft als an der Behinderung. Jemand hat eine Behinderung oder lebt mit einer Behinderung.
An den Rollstuhl gefesselt (oder gebunden): Mit dem Ausdruck „gefesselt“ wird die Vorstellung von eingesperrt sein und unglücklichem Dasein assoziiert. Der Rollstuhl bedeutet jedoch Mobilität, also das genaue Gegenteil davon. Ist Rollstuhlfahrer*in bzw. benutzt einen Rollstuhl.
Taubstumm: Gehörlose Menschen sind in den wenigsten Fällen stumm. Sie können individuell Laute/Lautsprache formulieren. Mehr noch schwingt bei „taubstumm“ mit, dass Personen, die keine Lautsprache verwenden, stumm sind, sich also nicht äußern können. Gebärdensprachen sind hingegen vollwer-tige Sprachen, in denen alle Inhalte transportiert werden. Ist gehörlos.
Zeichensprache: Gebärdensprachen – in Deutschland die deutsche Gebärdensprache, DGS – sind vollwertige visuell-gestische Sprachen, die einen hohen Grad an Abstraktion zulassen. Die DGS reicht bis zu akademischem Niveau. Deutsche Gebärdensprache (DGS).
Ebenfalls vermeiden:
Mongoloid Jemand hat das Down-Syndrom, Trisomie 21
geistig behindert Mensch mit Lernschwierigkeiten
Zwerg, Liliputaner Jemand ist kleinwüchsig
Spastiker Jemand hat Cerebralparese
Wasserkopf Hydrocephalus

Weitere problematische Ausdrücke & Situationen

  • „Patient“: Behinderte Menschen sind nur Patient*innen, wenn sie z.B. Grippe haben, gerade im Krankenhaus liegen oder sich einer Therapie unterziehen. Sie leiden auch nicht an ihrer Behinderung, sondern an den Lebensumständen und Reaktionen ihrer Mitmenschen.
  • „besondere Bedürfnisse“: Abgeleitet vom englischen „special needs“, suggeriert, dass es eine Gruppe der „Anderen“ gibt, die andere Bedürfnisse haben. In Wirklichkeit haben alle Menschen die gleichen Grundbedürfnisse mit einer Vielzahl individueller Wünsche und Bedürfnisse.
  • „gesund“ oder „normal“ als Gegensatz zu „behindert“: Viele behinderte Menschen sind gesund und fühlen sich auch so. Manche, deren Beeinträchtigung von einer chronischen Krankheit herrührt, werden sich auch krank fühlen. Aber was ist schon normal? Der richtige Ausdruck ist „nichtbehindert“.
  • „Pflegefall“: Stigmatisierend, auf Defizite konzentrierte Sichtweise, spricht den betroffenen Menschen Lebensperspektiven ab und beraubt sie ihrer Persönlichkeit. Alternative: Jemand benötigt Assistenz, Begleitung, Unterstützung.
  • Mit der Begleitung eines behinderten Menschen sprechen statt mit der Person selbst: Oft werden Menschen mit Behinderung nicht direkt angesprochen, das Gespräch wird stattdessen über sie hinweg mit ihrer Begleitung geführt. Dies entmündigt die/den Betroffene*n und suggeriert, sie/er wäre nicht in der Lage, für sich selbst zu sprechen. Deshalb: Menschen mit Behinderung immer per-sönlich ansprechen. Ist eine verbale Kommunikation aufgrund der Behinderung nicht möglich, werden sich Lösungen finden.

 

Politische Teilhabe

Um möglichst vielen Menschen eine aktive Teilhabe bei den Grünen zu ermöglichen, ist es notwendig, Veranstaltungen, Arbeitsplätze und Kommunikationswege – wie Internetauftritte und Druckerzeugnisse –möglichst barrierefrei zu gestalten!

Barrierefreie Veranstaltungen

Veranstaltungsorte werden manch-mal als barrierefrei angekündigt, aber am Tag der Veranstaltung merken Gäste mit Behinderung, dass doch „ein paar kleine“ Stufen vorhanden sind, es keine Induktionsanlage gibt, oder das WC nicht groß genug ist. Deshalb ist es ratsam, Veranstaltungsorte immer vor der Veranstaltung zu besichtigen. Bei Veranstaltungen mit Anmeldung empfiehlt es sich, auf dem Anmeldeformular abzufragen, ob und was an Unterstützung gebraucht wird. Das erleichtert die Vorbereitung. Um grüne Veranstaltungen von Anfang an möglichst barrierefrei zu gestalten, haben wir eine ausführliche Checkliste zusammengestellt. Sie reicht von der Veranstaltungsplanung über die Ankündigung bis zur Umsetzung und Präsentation und enthält u.a. für Menschen mit Hörbehinderung Informationen zu Induktionsanlagen.

Tipp: www.wheelmap.org ist ein virtueller Wegweiser zu barrierefreien Orten. Ob ein Kino, Supermarkt, Gasthaus und so weiter barrierefrei ist, kann sowohl am PC als auch über eine App eingesehen werden. Der Grad der Barrierefreiheit wird mit den Farben Rot, Orange und Grün signalisiert. Das Besondere: Es ist eine Karte aus Sicht der Betroffenen. Die Auflistung wächst täglich (mittlerweile 64.000 Orte weltweit) und jede*r kann Informationen über Barrierefreiheit hinzufügen.

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

Losgelöst von der Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Gestaltung von Arbeitsstätten zu berücksichtigen, eröffnet die barrierefreie Gestaltung verschiedene Potenziale – zum Beispiel in Form eines größeren Bewerber-, Besucher- oder Wählerkreises. Barrieren in den Köpfen der Arbeitgeber abbauen: Viele Arbeitgeber*innen haben Hemmungen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Dies zeigt auch die aktuelle Arbeitslosenstatistik, wonach Menschen mit Behinderung fast doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Nichtbehinderte. Immer noch halten sich hartnäckige Vorurteile, wie z.B. Menschen mit Behinderung seien weniger belastbar als nichtbehinderte Arbeitnehmer*innen. Großes Potenzial für den Arbeitsmarkt bleibt so ungenutzt. Dem möchten wir entgegenwirken. Alle gesetzlichen Vorschriften nützen nichts, wenn nicht die Barrieren in den Köpfen verschwinden. Deshalb sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, wie sie auch in der UN-Konvention gefordert werden, extrem wichtig. Wir möchten zudem gezielt darauf hinwirken, dass mehr Menschen mit Behinderung wissen, dass sie bei uns Grünen auf ein tolerantes, offenes Arbeitsumfeld treffen. Wir ermutigen sie, sich bei uns auf freie Stellen zu bewerben.

Barrieren im Arbeitsumfeld abbauen

Für die erfolgreiche Inklusion eines behinderten Menschen am Arbeitsplatz ist entscheidend, dass die vorhandenen Fähigkeiten unterstützt und die behinderungsbedingten Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsumgebung ausgeglichen werden. Ziel ist eine Win-win-Situation. Der/die Arbeitgeber*in erhält eine selbstständige, qualifizierte und produktive Fachkraft, der/dem Mitarbeiter*in mit Behinderung wird über den Beruf die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Wissenswert ist zudem, dass Arbeitgeber*innen von Menschen mit Behinderung in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen können. Die Integrationsämter sowie die Agenturen für Arbeit beraten kostenlos und umfassend zum Thema Integration bzw. behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung. Wie immer gilt: Wenn man frühzeitig das Gespräch mit der/dem Betroffenen sucht, lassen sich viele Barrieren schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus dem Weg räumen.

Ansprechpartnerin: Integrationsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Barrierefreies Internet

Barrierefreiheit im Web ist eine wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Obwohl es vom World Wide Web Consortium, dem internationalen Gremium zur Standardisierung des Internets, bereits seit 1990 Richtlinien für ein barrierefrei zugängliches Internet gibt, werden diese leider oftmals noch immer nicht angewandt. In Bayern müssen behördliche Internetseiten laut BayBITV seit 1. Januar 2007 die internationalen Standards der Web-Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung erfüllen. Und selbstverständlich ist ein freier Zugang zu Information auch in der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen enthalten. Unter www.einfach-barrierefrei.net/ueber-pruefen finden sich einfache Selbsttests zur Überprüfung der Barrierefreiheit einer bestehenden Website. Von barrierefreien Internetauftritten profitieren weit mehr Gruppen, als nur Menschen mit Behinderungen: Internetneulinge, User*innen mit mobilen Endgeräten und vor allem ältere Menschen profitieren ebenfalls vom Surfen ohne Hindernisse. Langfristig spart Barrierefreiheit auch Kosten, denn die Erreichbarkeit für alle Benutzergruppen steigert die Effektivität des Internetauftritts und erhöht damit seine Rentabilität.

Leichte Sprache

Leichte Sprache ist eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise und soll vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten das Verständnis von Texten erleichtern. Leichte Sprache hilft darüber hinaus auch Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen oder die Probleme beim Lesen haben.

Auch wenn wir nicht immer Leichte Sprache im engen Sinn verwenden können: Wir sollten generell auf eine verständliche Sprache achten. Mit einer klaren Sprache erreichen wir Menschen viel besser mit unseren Themen. Die Grünen haben bereits seit dem Bundestagswahlkampf 2009 ihr Wahlprogramm auch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Jetzt müssen wir uns daranmachen, zu Veranstaltungen auf Kreisverbands- und Landesebene Informationen ebenfalls in Leichter Sprache bereitzustellen, um Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Teilhabe bei den Grünen zu ermöglichen. Bei Leichter Sprache spielt Wortwahl ebenso wie Satzbau und Gestaltung der Texte eine Rolle. Am besten lässt man Schriftstücke in Leichter Sprache von Menschen mit Lernschwierigkeiten gegenlesen. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und können am besten beurteilen, ob ein Text verständlich ist. Auch gibt es spezielle Vereine, die Texte in einfache Sprache übersetzen.

Infos zu Leichter Sprache bietet das Netzwerk Leichte Sprache.

Infomaterial & Dokumente

Flyer, Folder und Broschüren sollten grundsätzlich übersichtlich und gut lesbar gestaltet werden. Das hilft allen Menschen bei der Verwendung, nicht nur Menschen mit Behinderung.

Ein paar Empfehlungen:

  • Klare, gut lesbare Schrift verwenden
  • Auf kontrastreiche Gestaltung achten
  • Schriftgröße mindestens 12 Punkt
  • Ausreichender Zeilenabstand
  • Wichtige Informationen auch in leichter Sprache bereitstellen
  • Auf Barrierefreiheit von PDFs achten: Hier gibt es ein kostenloses Tool zur Überprüfung deines PDFs

 

Gesetzliche Grundlagen

Bestehende rechtliche Bestimmungen zum Thema Barrierefreiheit

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 9: Zugänglichkeit1. „Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbe-reichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtig-ten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstech-nologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseiti-gung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für: a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten; b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste. 2. Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen; e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern; f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird; g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Ge-setz gleich.(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.(3) Niemand darf wegen seines Ge-schlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Art. 1 Aufgaben und Ziele

(2) Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (3) Ziel dieses Gesetzes ist es, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Art. 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Art. 5 Benachteiligung

Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderung ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden.

Bayerische Verfassung

Artikel 118a Gleichheit vor dem Gesetz

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.

 

Dank

Der erste Schritt ist immer der schwierigste – und den sind wir mit diesem Leitfaden schon gegangen. Inhaltliche Orientierungspunkte für diese Broschüre waren Veröffentlichungen des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit e.V., Berlin. Diverse Anregungen von Menschen mit Behinderung sind in den Text eingegangen. Wir danken auch dem Grünen Club im österreichischen Parlament, dass wir Anregungen ihres Leitfadens einarbeiten durften. Trotz gründlicher Recherche kann dieser Leitfaden keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, auch deshalb, weil Barrierefreiheit keine Grenzen gesetzt sind. Vielmehr gilt es immer wieder, neue, individuelle Lösungen zu erarbeiten. Scheut euch deshalb nicht, bei Unsicherheiten/Fragen auf die Kompetenz der Betroffenen selbst zurückzugreifen. Sie können am besten beurteilen, welche Art von Unterstützung für sie notwendig und sinnvoll ist. Manchmal werden sich bei Veranstaltungen nicht alle Punkte des Leitfadens realisieren lassen. Hier zählt der Versuch. Schon kleine Veränderungen können für Menschen mit Behinderung große Verbesserungen bedeuten.


Herausgeberin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesgeschäftsstelle Bayern
Birgit Zipfel
Sendlinger Straße 47
80331 München
www.gruene-bayern.de
Mitarbeit: Clara Dörfler

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