Inklusion

Inklusion: Der Blick auf Schule – Qualität für alle

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.09.2022

Der Blick auf Schule – Qualität für alle

Qualität für alle in einem Bildungssystem bedeutet, die Potentiale jedes Einzelnen zu entwickeln und Schüler*innen individuell unterschiedlich, d.h. gemäß Ihren Fähigkeiten optimal zu fördern – von Hochbegabten bis Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf.

Wir sehen eine große Bereicherung darin, in der Schule das kreative Potential von Vielfalt zu entdecken und zu nutzen. Inklusion bedeutet Gleichberechtigung und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen an den allgemeinen Bildungsangeboten ebenso wie Partizipation und bezieht die Themen Behinderung, Armut, Migration, Flucht, Asyl und Gender mit ein.

Inklusion ist nicht nur organisatorisch, sondern auch auf der pädagogischen-didaktischen Ebene eine enorme Herausforderung an den Status Quo. Sie erfordert Ressourcen, aber auch die Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung von allen Beteiligten.

Inklusion – ein Grundrecht

Inklusion ist ein Grundrecht und bedarf einer entsprechenden Haltung aller Beteiligten und der Gesellschaft.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist einzigartig und besonders. Eine bunte vielfältige Gesellschaft lebt von der Vielfalt der Menschen, von den verschiedenen biographischen Erfahrungen und unterschiedlichsten Lebensentwürfen.

Das gilt auch für Kinder und Jugendliche im Bereich der Bildung. Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. Gerade in unserer demokratischen Gesellschaft müssen die Einrichtungen des Bildungswesens allen gerecht werden.

Inklusion ist auch eine soziale Frage. Unser bestehendes Schulsystem reproduziert Ungleichheiten. Wir möchten die beste Bildung für alle Kinder, unabhängig von ihrer familiären Herkunft.

Alle Kinder haben das gleiche Recht zusammen aufzuwachsen und gemeinsam zu lernen. Nur eine Schule, in der alle entsprechend ihren besonderen individuellen Bedürfnissen miteinander lernen und gefördert werden, entspricht den Anforderungen für eine inklusive Schule.

Nicht erst durch die Pandemie ist offenbar geworden, dass unser Bildungssystem in Bayern von dem Ideal eines inklusiven und sozial gerechten Zusammenlebens und Zusammenhaltens sehr weit entfernt ist.

Wir sehen das 2-Säulen-System als ein Grundproblem für gelingende Inklusion an. Bei landesweit nur zwei Gesamtschulen und dem bayerischen Festhalten an der Dreigliedrigkeit erscheint der Weg zur vollständigen Inklusion eine enorme Herausforderung.

Der Weg zu einer „Schule mit Qualität für alle“ ist, Regelschulen so zu transformieren, dass Inklusion in einer heterogenen, vielfältigen Schulgemeinschaft selbstverständlich gelingt. Die Qualität an Schulen für alle zu verbessern, wirkt sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtgesellschaft aus. Vielfalt wird zur Normalität.

Folgende Ziele verfolgen wir kurz-, mittel- und langfristig:

Kurzfristig wollen wir den Kommunen und Schulen vor Ort ermöglichen, die Schulen in einen gemeinsamen Ort des Lernens, für Kinder mit unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen umzuwandeln bzw. neue Schulen mit inklusiven Konzepten zu errichten. Dafür bedarf es qualifizierter Weiterbildungen sowie mehr Austausch und Forschung zu Good Practice Konzepten.

Mittelfristig wollen wir Förderpädagogik und Schulsozialarbeit an allen Schulen. Das Elternwahlrecht der passenden Schule für ihr Kind möchten wir vollständig umsetzen.

Langfristig wollen wir die Förderschulen mit Regelschulen zusammenführen und Förderpädagogik an allen Schulen etablieren. Alle Schüler*innen erreichen bestmögliche Schulabschlüsse und Berufschancen.

Was brauchen Kinder und Jugendliche – Anforderungen an eine inklusive Schule für alle!

Die Rolle der Kindertagesstätten

Inklusion gehört lt. BayKiBiG, Art. 12 (1) explizit zu den Aufgaben der Kindertagesstätten, allerdings sehen sich noch viele Kitas unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht in der Lage bzw. trauen sich noch nicht zu, Kinder mit Beeinträchtigung aufzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass überforderte Kitas als erste Instanz Kinder aussortieren und dem Förderschulsystem zuführen. Wir fordern auch für die Kindertagesstätten Verbesserung der Rahmenbedingungen. Im Kindergartenalter ist das selbstverständliche Erleben unserer vielfältigen Gesellschaft und sozialen Zusammenlebens ideal, denn Unterschiede werden in diesem Alter noch nicht hinterfragt.

Schulwahl braucht eine echte Wahlmöglichkeit für Eltern

Das Elternwahlrecht darf nicht durch mangelnde Qualität blockiert werden. Eltern steht bei der Einschulung ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Schulwahl zu. Lt. BayEUG Art. 2 Abs.2 ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen in Bayern. Mit den aktuellen Schulformen, die als inklusiv gelten, wird Bayern diesem Auftrag allerdings nur rudimentär gerecht. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Eltern dennoch für ein Förderzentrum, weil sie befürchten, dass ihre Kinder in den Regelschulen nicht gut genug gefördert werden. Wir fordern, dass alle Kinder eine wohnortnahe Schule besuchen können. Idealerweise sollte sich jede Schule auf die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes einstellen und nicht aussortieren.

Eine Schulfamilie mit Wir-Gefühl: Zusammenhalt und Partizipation

Schule ist ein wichtiger Ort der Begegnung. Wir denken Inklusion und Vielfalt zusammen. Vielfalt ist in den Schulen schon lange Realität mit den unterschiedlichen kulturellen, religiösen und familiären Hintergründen der Schüler*innen.

Eine Schule, die ihren Schüler*innen etwas zutraut, die ihnen Mut macht (Empowerment) und Raum und Zeit lässt, gibt ihnen auch die Chance, ihr Selbstbewusstsein zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen. Das ist sowohl für das Leben in der Gemeinschaft als auch für das schulische Lernen eine gute Voraussetzung. Selbstbestimmte Teilhabe kennt keine Barrieren, sie ist auch mit individueller Unterstützung möglich.

Noch ist die Ganztagsschule die Ausnahme und es besteht sowohl in den Ballungsräumen wie auch auf dem Land ein akuter Mangel an Ganztagesbetreuungsplätzen. Dabei wird jetzt schon deutlich: ausgerechnet für Kinder mit Behinderung gibt es kaum Angebote, sodass viele derzeit von der Gemeinschaft am Nachmittag ausgeschlossen sind.

Inklusiver Unterricht

Eine positive Lernatmosphäre ist ein wesentlicher Faktor für erfolgreiches Lernen. Kinder sind neugierig und haben per se eine hohe Motivation, Neues zu lernen. Leistungsdruck, standardisierte Lernziele und Wettbewerb im
dreigliedrigen Schulsystem (und einem Parallelsystem Förderschule) blockieren und bremsen die Lernfreude und Neugier oft aus. So werden Defizite dokumentiert, statt an Stärken zu arbeiten. Die Einführung der Lern- und Entwicklungsgespräche anstelle des Zwischenzeugnisses in den bayerischen Grundschulen und in der Grundschulstufe der Förderschulen war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diesen gilt es auf weitere Schulstufen und Bewertungssituationen auszuweiten.

Selbstbestimmtes Lernen nach dem eigenen Tempo und Berücksichtigung der persönlichen Interessen fördert die Motivation und das Engagement der Schüler*innen. Wichtig ist, dass individuelle Lernfortschritte wirklich gesehen und gewürdigt werden.

Multiprofessionelle Teams

Die Qualität von multiprofessionellen Teams für ein inklusives Schulleben ist nicht zu unterschätzen. Diese Ressource muss dringend ausgebaut werden. Demnach steht selbstverständlich an jeder Schule, am besten in jeder Klasse, eine sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung, die bei festgestelltem Bedarf fest zugeordnet ist und ansonsten mindestens stundenweise der Klasse zur Seite steht.

Damit Inklusion gelingt und langfristig eine vollständige Integration des Förderschulwesens in die Allgemeine Schule möglich wird, ist es wichtig, dass sich Lehrer*innen der Allgemeinen Schule und Sonderpädagog*innen auf Augenhöhe begegnen können und sich als gleich bedeutsam erleben. Eine wichtige systemische Voraussetzung hierfür ist eine gleichwertige Besoldung. Daher muss in einem Stufenplan die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13 angehoben und die Besoldung aller aktiven Lehrer*innen auf dieser Stufe angepasst werden. Diese Maßnahme würdigt in angemessener Weise die unterrichtlichen und erzieherischen Leistungen, die von Grund- und Mittelschullehrer*innen geleistet werden, und erleichtert eine inklusive Teamarbeit auf Augenhöhe.

Sinnvoller wäre eine Weiterentwicklung, wobei Schulbegleitungen auch Teil des multiprofessionellen Teams der Schule sind. Das bedeutet: Schulbegleitungen sind idealerweise direkt an der Schule angestellt. Die Schulbegleiter*innen sollten daher in Hinblick auf ihren Einsatz ausgebildet werden und eine entsprechende Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, die ihrer fachlichen Qualifizierung entspricht.

Was brauchen Schulen – Gelingensbedingungen für inklusiv arbeitende Schulen

Geprägt vom eigenen Erleben des gegliederten, selektiven Schulsystems fehlt vielen die Fantasie, sich Inklusion wirklich vorstellen zu können und demzufolge fällt es ihnen schwer, eine inklusive Grundhaltung zu entwickeln.

Inklusion muss angepackt werden, auch wenn noch improvisiert werden muss.

Längerfristig müssen folgende Bedingungen geschaffen werden:

Schuleingangsuntersuchungen und -Tests sowie Schullaufbahnberatung müssen der individuellen Förderung in der aufnehmenden Schule dienen. Im Entwicklungsprozess jedes Kindes müssen individuelle Beratungsgespräche stattfinden, die auf die Situation und Bedürfnisse der Kinder und Eltern eingehen. Für die fachliche Beratung bedarf es Übersetzer*innen für Fremdsprachen, Gebärdensprache und leichte Sprache.

Um die frühzeitige Selektion nach der 4. Klasse zu beenden, wollen wir möglichst zügig mit Hilfe von Öffnungsklauseln Gemeinschaftsschulen bis zur 9./10. Klasse in Bayern ermöglichen, um das gemeinsame Lernen von Kindern und damit Inklusion deutlich zu stärken. Gemeinschaftsschulen mit Tandemunterricht und gebündeltem Förderpersonal sollen der neue Standard werden und wohnortnah zur Verfügung stehen.

Damit inklusive pädagogische Konzepte an Schulen erfolgreich umgesetzt werden können und alle Schüler*innen in ihrer Individualität berücksichtigt werden können, fordern wir kleinere Klassen und mehr pädagogisches Personal. Der bessere Förderschlüssel für Kinder mit Beeinträchtigungen kann auch ein Anreiz für Regelschulen sein, um damit auch beim bestehenden Regelsystem für Klassengrößen kleinere Klassen verwirklichen zu können.

Bauliche Ausstattung

Hinsichtlich der Ausstattung orientieren wir uns dabei an den Förderschulen. Häufig gibt es etwa nicht genügend Räume für lerndifferenziertes Arbeiten an Regelschulen. Ein Grund dafür ist, dass die Schulbauverordnung für Regelschulen weniger Platz vorsieht als für Förderschulen. Wir wollen daher die Schulbauverordnung dahingehend ändern, dass beim (Um-)bau einer Schule der benötigte Platz berücksichtigt werden muss, damit die entsprechenden pädagogischen Konzepte umgesetzt werden können. In Bezug darauf fordern wir zu jedem Klassenzimmer einen Nebenraum. Um weitere Barrieren abzubauen, sind Räume für multiprofessionelles Personal in den Schulen ebenso notwendig wie ausreichend Therapieräume.

Personelle Ausstattung

Mit zusätzlicher Unterstützung im Unterricht haben die Lehrkräfte bessere Möglichkeiten, um individuell auf Schüler*innen eingehen zu können. Spezielles pädagogisches Fachpersonal kann zusätzlich unterstützen und weitere Handlungsansätze ermöglichen. Diagnostik ist immanenter Bestandteil jeder Förderung und muss daher lernprozessbegleitend an jeder Schule von unabhängigem Fachpersonal geleistet werden. Dabei sollen die Lehrkräfte der allgemeinen Schule durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst unterstützt werden.

Auf dem Weg zur Inklusion muss zunächst der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) ausreichend personelle Kapazitäten für die Unterstützung in Regelschulen bekommen. Mittelfristig wollen wir eine unabhängige Inklusionsberatung an Kompetenzzentren ohne eigene Schüler*innen einrichten, die schulartunabhängig eine spezifische Beratung anbietet.

Eine ausreichende personelle wie auch fachliche Ausstattung auch in Schulen unkompliziert und zuverlässig bei Bedarf zu erhalten, ist aber eine Grundvoraussetzung für das zügige Vorankommen von Inklusion an Regelschulen, Ausbildungsbetrieben und Hochschulen.

Schulsozialarbeit bzw. Jugendsozialarbeit an Schulen wird bislang zu wenig für Inklusion genutzt. Wo nötig kann Schulsozialarbeit zusätzlich unterstützen, Inklusion zusammen mit den Familien und Schulen gelingen zu lassen. Jugendsozialarbeit an Schule (JaS) muss diesbezüglich weiterentwickelt werden. Schulpsycholog*innen benötigen ausreichend zeitliche Kapazitäten.

Fundiertes Wissen zu Inklusion für alle Fachkräfte

In allen Schularten muss die Expertise für Inklusion ausgebaut werden. Inklusion darf nicht als alleinige Sache der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gelten und auch in der Weiterbildung muss die Kompetenz für Inklusion in allen Schularten weiterentwickelt werden.

Das Modul Inklusion für alle Lehrämter ist ein wichtiger Schritt, weitere müssen folgen, insbesondere muss Inklusion auch ein Bestandteil des Referendariats werden. Bereits in der Lehrer*innen-Ausbildung muss die Grundhaltung zur Inklusion entsprechend reflektiert werden.

Bezüglich Ausbildung für Schulbegleiter*innen sind uns andere Länder deutlich voraus. Wir streben eine geregelte Ausbildung oder berufsbegleitende Weiterbildung zu Schulbegleiter*innen an. Noch besser wäre die Ausbildung zu „Assistent*innen für Inklusion“ wie in Südtirol oder Kanada. Hierzu ist Veränderungsbereitschaft auf allen Ebenen notwendig, um rein politische Machtverhältnisse aufzuheben und von der Trennung in Förderschul- und Regelschulbereich im Zweisäulensystem wegzukommen. Um Inklusion und damit Qualität für alle zu erreichen, ist es wichtig, in positiven Schritten gelebte Inklusion in Bayern weiterzuentwickeln und das Vorankommen zu beschleunigen.

Nächste Schritte hin zur inklusiven Schule

Für die Politik bedeutet dies, die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen:

Zusätzliche Finanzen, Personalausstattung für inklusive Schulkonzepte: Es sind zusätzliche Finanzmittel für die entsprechende Personalausstattung (pädagogische Zweitkräfte, Sonderpädagog*innen an den Schulen) für alle Schularten nötig. Zudem müssen ausreichend finanzielle Mittel für Gebäude, individuelle Lehrmaterialien und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Als nächste Schritte wollen wir mit Hilfe von Öffnungsklauseln Gemeinschaftsschulen bis zur 10. Klasse ermöglichen, um möglichst zügig das gemeinsame Lernen von allen Schülern*innen und damit die Umsetzung von Inklusion zu erleichtern. Die Fortschritte der inklusiven Prozesse im Bildungssystem werden anhand eines Entwicklungsplans alle 5 Jahre evaluiert (zum Beispiel wie Thüringen). Zusätzlich unterstützt eine verstärkte wissenschaftliche Begleitung Schulen in ihrem inklusiven Prozess.

Ebenso wären Anträge erstrebenswert, um das Voranbringen der Inklusion in der Schulentwicklungsplanung im Bayern zu unterstützen. Wir sehen die Städte und Landkreise in der Pflicht, einen Überblick über die Bedarfe der jetzigen und zukünftigen Schüler*innen festzustellen und die jeweilige Schullandschaft entsprechend zu planen und zu entwickeln.

Zudem wäre es wichtig auszuloten, wie Kommunen unter Einbeziehung der Ressourcen des Sozialraums (Umfeld) und der Bildungslandschaften Inklusion mit runden Tischen zur schulartübergreifenden Vernetzung innerhalb des Sozialraums dem fachlichen Austausch und der Optimierung der Angebote befördern können. Die Vernetzung und Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule ist zentral.

Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess:

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Hierbei spielen Kitas und Schulen eine Schlüsselrolle. Deshalb sind die hier geforderten Maßnahmen nur kleine Schritte auf einem langen Weg. Inklusion ist ein Querschnittsthema, das alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betrifft.

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