Kultur

Under Pressure: Nachtkultur lebt von Verdichtung und ist bedroht von Verdrängung

Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 12.09.2020

Clubkultur in Bayern ist vielseitig und vielschichtig. Vom „Harry Klein“ in München, über das „Alte Spital“ in Viechtach oder die „Posthalle“ Würzburg bis hin zum „Hirsch“ in Nürnberg, um vier Beispiele zu nennen. Die Clubs und Live-Bühnen sind groß und klein, sie bedienen unterschiedlichste musikalische Genres. Sie sind über Stadt und Land verteilt und leisten so einen wertvollen Beitrag für gleich-wertige Lebensverhältnisse.

Clubs fungieren oftmals als innovative Labore für neue Musikstile und machen so künstlerische Freiheit erlebbar. Die Live- und Clubkultur steht für ein Publikum aus Menschen, die dort ihre Individualität und Diversität leben, die aber auch das soziale und kulturelle Miteinander zelebrieren.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg („Berghain-Urteil“) von 2016, wurden aufgrund der künstlerischen, konzertähnlichen und besonderen Kreativität des Programms, Clubs als Kultureinrichtung bestätigt (AZ.: 5 K 5089/14). Daraus ergibt sich die Abgrenzung von Clubs etwa zu Diskotheken.

Clubs werden nach der Bauordnung in der Praxis allerdings als Vergnügungsstätten eingestuft. Damit sind sie gleichgestellt mit Bordellen, Sex-Kinos oder auch Spielhallen.

Aufgrund heranrückender Bebauung geraten Live-Bühnen und Clubs vielerorts unter Druck und besonders in städtischen Gebieten droht ihnen durch Gentrifizierung oftmals die ersatzlose Verdrängung.

Corona bedingte wirtschaftliche Herausforderungen durch Veranstaltungsverbote und Infektionsschutz kommen zu den bestehenden Hürden hinzu. Aufgrund der speziellen Bedarfe der Branche greifen die bestehenden Hilfen nicht, oder nicht ausreichend. Insolvenzen werden so unvermeidbar. Clubsterben rasant beschleunigt.

Die Grünen in Bayern wollen die Clubkultur in Bayern unter einen besonderen Schutz stellen.

Wir fordern:

1. In der Bayerischen Bauordnung (BayBo) klarzustellen, dass Clubs und Livemusikspielstätten Anlagen für kulturelle Zwecke sind und sie somit als Kultureinrichtung zu definieren, rechtlich anderen Kulturorten wie Theatern, Opernhäusern oder Programmkinos gleichzustellen.

2. Das „Agent of Change“-Prinzip durch eine Gesetzgebung bayernweit einzuführen, damit die heranrückende Bebauung an schützenswerte Kultureinrichtungen bereits beim Bau für einen angemessenen Schallschutz Sorge tragen muss.

3. Clubs und Livemusikspielstätten durch landeseigene und kommunale Schallschutzfonds bei der Verbesserung des Schallschutzes zu unterstützen.

4. Clubs und Livemusikspielstätten in die Kultur- und Corona-Förderprogramme des Freistaats mitaufzunehmen und dadurch Unterstützung zum Überleben, zur Digitalisierung sowie technischen Erneuerung und Sanierung, bereitzustellen.

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