Kultur

Kultur in aller Breite und Vielfalt

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Lindau

Kulturpolitische Entscheidungen sind geprägt von regionalen Besonderheiten, den finanziellen, strukturellen und demografischen Bedingungen vor Ort und der Historie einer jeden Kommune. Um die Kultur in Bayern auch in Zeiten knapper Kassen auf ein solides Fundament zu stellen, wollen wir die Grundsätze grüner Kulturpolitik in Bayern klar benennen. Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aller Ebenen können diese Grundsätzen Leitplanken sein, um den Kulturstaat Bayern im Grünen Sinne erblühen zu lassen.

Grüne Kulturpolitik ist geprägt von Transparenz, Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit und Fachexpertise. Im Zentrum der politischen Entscheidungen stehen die Menschen, die der Motor des kreativen und künstlerischen Schaffens sind. Das sind die Künstlerinnen und Künstler, die mit ihrer Hände und Herzen Arbeit Werke erschaffen, das sind Ehrenamtliche und engagierte Laien, das ist aber auch das Publikum und die Menschen, die (noch) kein Kulturangebot für sich gefunden haben. Denn Kunst und Kultur braucht einen Resonanzraum, damit sie wirken kann. An den Bedarfen dieser Gruppen orientiert sich Grüne Kulturpolitik.

Um Spitzen- und Breitenkultur umfassend zu fördern sind Kommunen aufgerufen:

  1. die Erstellung von Kulturentwicklungsplänen gemeinsam mit den Kreativen und dem Publikum, also allen beteiligten Akteur*innen voranzutreiben.
  2. transparente Kriterien für die kommunale Kulturförderung zu entwickeln, die sich an dem orientieren, was die Kreativen für eine gelungen Arbeit brauchen und was die Bedarfe vor Ort sind.
  3. Ziele von lokaler bzw. regionaler Kulturpolitik zu erarbeiten.
  4. Geschlechtergerechtigkeit und Gender Mainstreaming sollen als Querschnittsziele und – aufgaben in allen Handlungsfeldern, Sachgebieten, Projekten und Dienstleistungen untersucht und bewertet werden. Es sind entsprechende Maßnahmen zur Erreichung von tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen.
  5. die haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme, Regelungen und Haushaltspläne sollen auf ihre Auswirkungen auf Frauen* und Männer* mit dem Gender-Budgeting-Verfahren systematisch analysiert und gestaltet werden.
  6. Fachexpertise in Juries und bei Förderentscheidungen als Standard zu etablieren.
  7. bei Entscheidungen die eigenen Kriterien und Ziele als Richtschnur zu nutzen.
  8. Ziele, Wege und Methoden der Kulturpolitik regelmäßig zu evaluieren und kontinuierlich anzupassen, um sie stetig weiterzuentwickeln.

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