Pressemitteilung, Dienstag, 16. Juli 2019
Das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern!“ wurde heute durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Dazu kommentiert Andreas Krahl, Pflegepolitischer Sprecher der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Der Pflegenotstand in Bayerns Kliniken ist bittere Tatsache: Rund 80 Prozent der Menschen wollen, dass sich im Bereich der professionellen Pflege endlich etwas bewegt. Das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand!“ hätte viel für Pflegende sowie Patientinnen und Patienten erreichen können. Es ist bedauerlich, dass die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nun nicht darüber abstimmen dürfen, was sie selbst und ihre Angehörigen betrifft.
Dabei ist Handeln dringend nötig, denn es gibt zu wenig Pflegefachpersonen, die zwischen den vielen Betten bis zur Erschöpfung rotieren. Die Folgen sind für alle Beteiligten dramatisch: Patientinnen und Patienten werden oft nur notdürftig versorgt, Stationen müssen geschlossen werden und Pflegekräfte ertragen den Beruf im Schnitt nicht länger als acht Jahre.
Mit dem Volksbegehren hätten wir erreichen können, dass der Pflegebedarf in Bayerns Krankenhäusern endlich gedeckt worden wäre: bessere Arbeitsbedingungen, bessere Pflegeversorgung und höhere Hygienestandards.
Bayern hätte ein Leuchtturm werden können für die gesamtdeutsche Pflegelandschaft. Stattdessen berief sich die Staatsregierung auf die Zuständigkeit des Bundes und verwies auf laufende und geplante Gesetzesinitiativen. Söders CSU hat dem Bayerischen Löwen die Zähne gezogen und mit den Dritten kann er nicht mehr kraftvoll zubeißen.
Die Menschen in Bayern, die gepflegt werden müssen, haben eine gute Pflege verdient und Bayern kann und muss sich die auch leisten. Wir GRÜNE im Landtag werden jetzt die Motoren sein. Wir wollen mit konkreten Anträgen und Gesetzesinitiativen die Pflegesituation für die Beschäftigten, vor allem aber für alle, die auf gute Pflege angewiesen sind, verbessern.“
100.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützten das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern“ mit ihrer Unterschrift. Soviel Unterstützung durch die gesamte Gesellschaft hatte ein bayerisches Volksbegehren in der ersten Phase noch nie erhalten. Zunächst hatte das Bayerische Innenministerium den Gesetzesentwurf mit dem Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes abgelehnt. Anschließend wurde das Volksbegehren durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt.
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