Das Ergebnis des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp kommentiert Eike Hallitzky, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern:
„Bayern braucht dringend einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik. Der Erfolg des Volksbegehrens Mietenstopp mit fast 52.000 unterstützenden Unterschriften zeigt das einmal mehr sehr deutlich.
Die Staatsregierung hat den Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt lange verkannt und tatenlos zugesehen, wie die Mieten in bayerischen Städten und Ballungsräumen explodierten. Dabei ist der Freistaat durch die Bayerische Verfassung verpflichtet, allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns eine angemessene Wohnung zu garantieren. Stattdessen verweigert die Regierung aber seit Jahrzehnten jedes Engagement im sozialen Wohnungsbau. Dramatische Folge dieser Untätigkeit: In Bayern ist die Zahl der Sozialwohnungen seit 1988 um mehr als zwei Drittel geschrumpft.
Wir GRÜNE wollen, dass Wohnen endlich in ganz Bayern wieder bezahlbar wird. Unser 10-Punkte-Katalog enthält wirksame Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Notwendig sind eine Milliardenförderung des Mietwohnungsbaus, die Bindung von Sozialwohnungen auf 40 Jahre, die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens sowie die verbilligte Abgabe von Landesgrundstücken für den sozialen Wohnungsbau. Nur mit entschlossenem Handeln gelingt der Kurswechsel hin zur gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik mit bezahlbaren Mieten.“
Hintergrund zur Wohnungspolitik der bayerischen Grünen
Beim letzten Parteitag haben die bayerischen Grünen einen umfassenden Maßnahmenkatalog für bezahlbaren Wohnraum beschlossen, den Sie hier einsehen können: gruene-bayern.de/10-punkte-fuer-bezahlbaren-wohnraum/
Hintergrund zum Volksbegehren #6JahreMietenstopp
Der Gesetzestext des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp beinhaltet, dass Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern für sechs Jahre unterbunden werden. Das betrifft 162 Städte und Gemeinden. Für sozial verantwortliche Vermieter*innen sollen Ausnahmen gelten. Ebenfalls sollen Mieten in Neubauten ausgenommen werden, damit Investitionen nicht gebremst werden. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.
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