Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 14.12.2019
Inklusion im weitergefassten Sinne bezieht sich nicht nur auf die in der UN-Behindertenrechtskonvention besonders angesprochene Gruppe der Behinderten, sondern bedeutet gemeinsame Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten, Schüler*innen mit und ohne Migrationshintergrund, Schüler*innen der unterschiedlichen Milieus, unabhängig davon, ob sie vorübergehend in schwierigen familiären Situationen leben oder nicht. Dafür benötigen die Schulen multiprofessionelle Teams (Schulsozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Sonderpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen etc.).
Schulsozialarbeit trägt durch ihre zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten dazu bei, chancengerechte Bildung und Erziehung zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn Lehrkräfte allein dies nicht schaffen könnten. Alle Schularten werden nach wie vor nicht im ausreichenden Maße und ihren Bedarf entsprechend mit Schulsozialarbeit versorgt. Nachhaltige qualitative Wirkung kann sich nur entfalten, wenn sie unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Kommunen flächendeckend und kontinuierlich durch Landesmittel sichergestellt wird.
Seit die ersten Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in Bayern geschaffen wurden gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Münchner Hauptschulen waren die Vorreiter, die zusätzliches sozialpädagogisches Personal forderten. Kommunale bzw. von Landratsämtern finanzierte Stellen sind teilweise direkt am Jugendamt verankert, teilweise an Träger vergeben.
Das bayerische Modell Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) holt die Leistung der Jugendhilfe an Schulen, bezieht sich allerdings vornehmlich nur auf stark benachteiligte Schüler*innen bzw. Schulen mit entsprechend schwierigem Einzugsgebiet. Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich Mittelschulen und Förderschulen. Präventiv zu arbeiten ist bei diesem Konzept nicht wirklich vorgesehen. Die Jugendhilfe grenzt sich bewusst von der Schule ab, nicht immer zum Vorteil der Schüler*innen.
Erreicht werden zudem nach wie vor nur bestimmte Schultypen vornehmlich Mittelschulen und Förderschulen. Gymnasien (auch andere Schularten wie Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen…) sind davon ausgeschlossen bzw. können nach wie vor ausschließlich und äußerst begrenzt auf 10,5 Monate befristetet Personal aus dem dafür bei weitem nicht ausreichenden Etat zur eigenen Bewirtschaftung einstellen. Es sei denn, sie ergattern einige der wenigen von Söder versprochenen Stellen für multiprofessionelle Teams auf die die Schulpsychologen auch spechten. Das Forum Bildungspolitik forderte schon 2004 langfristige Konzepte für eine kontinuierliche, auf Vertrauensbasis stattfindende pädagogische Arbeit für langfristige Planungen oder gar kontinuierliche Prozesse, um Problemsituationen im Sinne einer präventiven Arbeit im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig zu verhindern.
Notwendig und erforderlich sind langfristige Konzepte und kontinuierliche Prozesse, um Problemsituationen im Sinne einer präventiven Arbeit im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig zu verhindern.
Wir fordern:
- Im Zuge der Umsetzung der Inklusion in Bayern sind ausreichend Planstellen für alle Schularten verbindlich zur Verfügung stellen. Bei Bedarf auch mehrere Planstellen orientiert an den Schülerzahlen.
- Schulsozialarbeit sollte in Verantwortung des Kultusministeriums integriert und langfristig abgesichert sein. Im Kultusministerium wäre eine Fachstelle mit dafür qualifizierten Fachkräften nötig, um die Schulsozialarbeit vor Ort zu unterstützen (z.B. bezüglich Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung usw.) und um die Kooperation auf ministerialer Ebene mit dem Sozialministerium zu sichern.
- Die Stundentafeln der Schulen enthalten wöchentlich eingeplanten Stunden für soziales Lernen und zeitliche Freiräume für Kooperation zwischen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Schulsozialarbeit vorhanden sein.
- Die Rolle und der rechtliche Status der Schulsozialarbeit bezüglich der Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schulleitung, Schüler*innen und Eltern werden unter Einbeziehung der Vertreter*innen aller betroffenen Gruppen definiert. Dabei soll das Wort von Schüler*innen und der Eltern von Schüler*innen mit Einschränkungen jeder Art (Behinderung, psychologische Erkrankung der Eltern, usw.) besonderes Gewicht haben.
- Schulsozialarbeiter*innen nehmen an Konferenzen und Schulentwicklungsprozessen teil und haben dort Stimmrecht.
- Für alle Schularten ist eine stabile, finanzielle Basis für Schulsozialarbeit sicherzustellen. Verzichtet werden sollte auf Projekte sowie Finanzierungsmodelle, die keine 100% Finanzierung sicherstellen, sowie auf befristete Budgetierung gebundene Finanzierungen.
- Die tarifliche Eingruppierung ist entsprechend dem Aufgabenprofil und der qualitativ hochwertigen Arbeit ist zu überarbeiten und mit den Gewerkschaften adäquat zu verhandeln. Im Zuge der Inklusion kommen zusätzliche Aufgaben und Verantwortungen hinzu, die von enormem gesellschaftlichem Wert sind.
- Schulsozialarbeit wird im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay EUG) verankert.



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