Hochschulpolitik

Transparenz, Mitbestimmung, Chancengerechtigkeit – Für ein zukunftsweisendes Hochschulrecht in Bayern

Beschluss vom Landesausschuss am 12.12.2020

Die Corona-Pandemie zeigt uns sehr deutlich, welche existenzielle Rolle Wissenschaft und wissenschaftliche Erkenntnis für unsere Gesellschaft spielt. Noch kurz davor hätte es wahrscheinlich niemand für möglich gehalten, dass Virolog*innen zu Superstars werden und der Kanal eines Charité-Professors zu einem der beliebtesten Podcasts in Deutschland wird.

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen – nicht nur angesichts der Corona-Pandemie. Klimakrise und Umweltzerstörung, gesellschaftliche Ungleichheiten und zunehmende gesellschaftliche Spaltung sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Schlüsselrolle bei deren Lösung haben unsere Hochschulen. Sie forschen und lehren, damit wir die Antworten für die wichtigen sozialen, gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Fragen haben.

Wir Grünen wollen den Wissenschaftsstandort Bayern zukunftsfähig aufstellen. Dafür braucht es neben angewandter Forschung in allen Bereichen insbesondere auch Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich zum Beispiel mit unserem Zusammenleben und der gesellschaftlichen Transformation beschäftigen. Und natürlich brauchen wir auch Lehre, die eng an die Forschung geknüpft ist.

Für einen innovativen Wissenschaftsstandort Bayern braucht es ein zukunftsweisendes Hochschulgesetz, das die veralteten Paradigmen der unternehmerischen Hochschule und der Ordinarienuniversität endlich hinter sich lässt und demokratische und diverse Hochschulen ermöglicht. Wissenschaft in Freiheit und Verantwortung, die in der Lage ist, die Herausforderungen der Zukunft zu untersuchen und Lösungen zu identifizieren, zeichnet sich durch Transparenz, Mitbestimmung, Diversität und Nachhaltigkeit aus.

Nachhaltigkeit als Aufgabe

Nachhaltigkeit und sozial-ökologische Fragestellungen sind die zentralen Themen unserer Zeit. Nachhaltiges Handeln muss Aufgabe und Leitbild unserer Hochschulen werden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, Forschung und Lösungen in Sachen Nachhaltigkeit schnell in die Praxis zu überführen. Wir wollen außerdem tierversuchsfreie Forschung und Lehre fördern.

Finanzierung und Infrastruktur

Um die Forschung in Sachen Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt zu befördern, braucht es aber nicht nur hochschulrechtliche Rahmenbedingungen, sondern insbesondere auch eine sichergestellte Finanzierung. Eine solide Grundfinanzierung schafft die Basis für gute Beschäftigungsbedingungen und wissenschaftliche Freiheit. Forschung, die nur wirtschaftlichen Zwängen unterstellt ist, kann keine Innovationen hervorbringen. Finanzierungsmöglichkeiten über Gebühren für Studierende, sowohl direkte (z.B. Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen) oder indirekte Studiengebühren (z.B. Verwaltungsgebühren) lehnen wir konsequent ab.

Deswegen setzen wir uns für eine Transparenzklausel bei der Einwerbung von Drittmitteln ein, wie andere Bundesländer es vormachen. So kann leicht recherchiert werden, von wem Forschungsprojekte finanziert werden und ob es wirtschaftliche Interessenskonflikte dabei gibt.

Nicht zuletzt sind auch die Räume, in denen Forschung und Lehre stattfindet, grundlegend für ihr Gelingen. Leider sind es keine Einzelfälle, dass Forscher*innen in Bayern wortwörtlich die Decke auf den Kopf fällt oder Studierende neben sich das Wasser von der Decke tropfen hören, während sie in der Bibliothek über Büchern brüten. Es braucht endlich einen Plan, um den unfassbaren Sanierungsstau der bayerischen Hochschulen von über 5,8 Milliarden Euro abzubauen.

Wissenstransfer

Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse auch der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wie Wissenschaftler*innen das gelingen kann, sieht man in der derzeitigen Corona-Pandemie. Gleichwohl ist das nur ein sehr kleiner Teil sehr engagierter Forscher*innen, die sich die Zeit für Wissenschaftskommunikation nehmen können. Ihnen steht ein ganzes Heer pseudowissenschaftlicher Publizist*innen gegenüber. Wollen wir Fake News und Verschwörungsmythen entgegenwirken, brauchen wir mehr professionelle Wissenschaftskommunikation. Dazu braucht es verlässliche Karrierewege in dem Bereich, eine solide Ausstattung und mehr entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote.

Wir streben nach dem baden-württembergischen Vorbild eine obligatorische Open-Access-Zweitveröffentlichung für Forschungsergebnisse an, die mit öffentlichen Mitteln erlangt wurden. So kann nicht nur die Allgemeinheit an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen teilhaben, sondern man wirkt auch dem Oligopol der wenigen großen Wissenschaftsverlage entgegen.

Studierenden, Alumni und Forscher*innen sollen die Hochschulen Unterstützung in Form von Räumlichkeiten, IT- und Bibliotheksinfrastruktur zur Verfügung stellen, um ihnen damit bei der Gründung von Start-Ups, gemeinnützigen Unternehmen und anderen Innovationen unter die Arme greifen. Mit Zugriff auf öffentliche Forschungsergebnisse können sie diese in ihre Gründungsideen einfließen lassen.

Demokratische Governance

Die Pläne der Staatsregierung, den Präsidien der Hochschulen noch mehr Machtbefugnisse zu übertragen und den hochschulinternen Gremien weitere Rechte zu entziehen, lehnen wir entschieden ab. Unter dem Deckmantel der unternehmerischen Hochschule soll es hier in ein Zeitalter zurückgehen, das dunkler klingt als die Ordinarienuniversität vor den Reformen nach 1968.

Wissenschaft ist ein Diskussionsprozess auf Augenhöhe. Sie ist in ihrer Arbeitsweise demokratisch. Entsprechend müssen die Beteiligungsstrukturen der Hochschulen demokratisch sein. Wir wollen Hochschulgremien in Bayern paritätisch nach Geschlecht und in allen Entscheidungen, in denen dies zulässig ist, viertelparitätisch nach Statusgruppe besetzen, nachdem viele Hochschulen in anderen Bundesländern damit bereits sehr gute Erfahrungen machen.

Für eine gelingende Mitbestimmung ist aber auch auch die Interessenvertretung der Statusgruppen zentral. Die Studierenden sind zwar die größte Gruppe an Bayerns Hochschulen, jedoch auch die, die am meisten von anderen abhängig ist. Deswegen gehört für uns die Wiedereinführung einer selbstverwalteten Studierendenschaft zwingend zu einer Hochschulrechtsnovelle. Durch diese können dann auch Verträge geschlossen werden, um bspw. deutlich einfacher Semestertickets zu ermöglichen.

Diversität

Wissenschaft braucht die Diversität ihrer Mitglieder und Fachrichtungen. Hierzu bedarf es offener, diskriminierungsfreier Zugänge zur Hochschule, ein selbstbestimmtes Studium und einer Gleichstellungspolitik, die ihren Namen verdient. Dreh- und Angelpunkt sind Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die ihren Aufgaben vollumfänglich nachkommen können mit ausreichend Rechten, Finanzierung und Personal. Sie sollen auch in wichtigen Gremien wie den Hochschulleitungen und den Hochschulräten ihr Stimmrecht ausüben. Sie sollen mehr Einflussmöglichkeiten auf Berufungen, Einstellungs- und Bleibeverhandlungen erhalten.

In der jetzigen Situation können Gelder der Frauenbeauftragten nur für Frauen ausgegeben werden. Das hat beispielsweise zur Folge, dass Väter aus diesen Mitteln keine Gelder für Kinderbetreuung beantragen können – Familie bleibt somit ein Frauenthema. Die Möglichkeiten der Frauenbeauftragten, Mittel für Frauenförderung und Gleichstellung auszugeben, sollen ausgeweitet werden.

Wir stellen uns eine Hochschule vor, in der sowohl die Professor*innenschaft als auch die Gremien gleichberechtigt besetzt sind. Daher schlagen wir ein Kaskadenmodell für die Berufung von Professor*innen vor und wollen Hochschulgremien paritätisch besetzen. So schaffen wir weibliche Rollenvorbilder und bringen auch die Sicht von Frauen in den Gremien ein.

Für andere Formen der Diskriminierung, ebenso wie für sexuelle Belästigung soll es klare Ansprechpartner*innen an den Hochschulen geben, die für Awareness und Beratung zuständig sind, aber auch als Ombudspersonen auftreten sollen.

Zudem braucht es verbindliche Gleichstellungskonzepte. Die Vereinbarkeit von Studium, Lehre und Forschung mit familiären, Betreuungs-, Pflege- und weiteren Verpflichtungen ist für uns ein Muss.

Studium und Lehre

Zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Familie wollen wir ein Recht auf Teilzeitstudium verankern. Das würde auch zu einer besseren Durchlässigkeit zwischen Ausbildung und Studium führen, da ein berufsbegleitendes Studium somit viel einfacher realisierbar wird.

Hochschullehrer*innen sollen mit ihren Doktorand*innen verpflichtende Promotionsvereinbarungen eingehen, in denen Ziele und Qualitätssicherungsinstrumente festgehalten werden. Gleichzeitig sollen forschungsstarke Fachbereiche der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ebenfalls ein Promotionsrecht bekommen.

Gute Arbeit in der Wissenschaft

Eine auskömmliche staatliche Grundfinanzierung soll prekäre Beschäftigungsbedingungen vermeiden. Daueraufgaben sollen in Zukunft auch von Dauerstellen wahrgenommen werden. Wir wollen es ermöglichen, dass Lehrbeauftragte, die oft schon viele Jahre in dem Bereich tätig sind, sich auch auf diese Stellen bewerben können. Die Lehraufträge sollen damit wieder ihren ergänzenden Charakter bekommen. Gleichzeitig sollen die Lehrbeauftragten auch das Recht bekommen, sich in die akademischen Gremien einzubringen.

Für den wissenschaftlichen Nachwuchs braucht es verlässliche Karriereperspektiven. Das Tenure-Track-Modell soll dafür auf rechtlich sicherere Füße gestellt werden. In Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftskommunikation sollen mittelfristig eigene Karrierewege entstehen, die gute Arbeitsmöglichkeiten für Absolvent*innen bilden.

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