Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.09.2022
Der Tod von Angehörigen, das Miterleben eines schweren Verkehrsunfalls oder die Ohnmacht während einer Katastrophe. Ereignisse, die zwar keine sichtbaren Wunden hinterlassen, aber uns innerlich schwer belasten können. Für Menschen, die so etwas erleben, gibt es die Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B), oft organisiert in Krisen-Interventions-Teams (KIT).Diese ehrenamtlich tätigen Teams eilen zu Personen, denen emotional stark belastende Erlebnisse widerfahren sind, leisten erste psychische Stabilisierung und helfen ihnen dabei selbst mit ihrer momentanen Situation zurechtzukommen. Eine erste psychische Stabilisierung und das Vermitteln von Anknüpfungspunkten in Regelstrukturen sind wichtig. Sie verhindern, dass Personen im Nachgang von traumatischen Ereignissen Folgeerkrankungen, wie eine Posttraumatische Belastungsstörung, entwickeln. Nach der Akuthilfe erfolgt die Überführung in die Regelversorgung.
Gleiche Versorgung für Stadt und Land – Gleichstellung von Einsatzkräften
Die Vergangenheit hat oft gezeigt, welche fatalen Folgen die mangelhafte Abdeckung und Koordination der PSNV bei Großschadenslagen, wie z.B. dem OEZ-Attentat oder dem Zugunglück von Bad-Aibling, nach sich ziehen kann. Die derzeitige Struktur der PSNV ist für solche Extremereignisse nicht ausgelegt und kann eine adäquate Versorgung traumatisierter Menschen deswegen nicht garantieren. Das führt immer wieder dazu, dass Menschen in Krisensituationen mit ihrer Überforderung und/oder Traumatisierung im Stich gelassen werden, sobald das System an seine Grenzen stößt. Für die Zukunft herrscht hierfür dringender Verbesserungsbedarf.
Doch die Versorgung in Bayern mit den Fähigkeiten der PSNV ist höchst unterschiedlich. So ist durch die fehlende rechtliche Verankerung die Abdeckung in den Regionen Bayerns verschieden ausgeprägt. Hinzu kommt, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte derzeit in Sachen Freistellung und in der Lohnfortzahlung schlechter gestellt sind, als die Kolleg*innen von der „handfesten“ Gefahrenabwehr. Im gleichen Einsatz können so unterschiedliche Regeln gelten für diejenigen, die ein Auto aufschneiden und diejenigen, die sich um die Angehörigen vor Ort kümmern.
Psychosoziale Notfallversorgung als Teil der Gefahrenabwehr fest verankern!
Wir GRÜNEN wollen das ändern! Kein Mensch in Bayern soll in extrem belastenden Notsituationen allein gelassen werden. Dafür braucht es eine feste Verankerung der Psychosozialen Notfallversorgung für den akuten Bedarf nach einem Ernstfall.
Wir wollen die Psychosoziale Notfallversorgung als 3. Säule der Gefahrenabwehr neben Rettungsdienst und Feuerwehr in den Landkreisen und den kreisfreien Städten gesetzlich fest verankern, damit wir gleiche Versorgungsstandards in ganz Bayern schaffen. Dabei wollen wir die Art und Weise der Organisation bewusst offen lassen. In Bayern gibt es bereits erfolgreiche Organisationsformen der PSNV. Diese nutzen die Stärken der Landkreise und binden die Einsatzkräfte richtig ein.
Für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollen die gleichen Regelungen wie für freiwillige Feuerwehrleute gelten. Das bedeutet insbesondere die Freistellung für die Ausbildung und den Einsatz, sowie die Lohnfortzahlung, falls dies in der Arbeitszeit erfolgt. Nur so kann es langfristig ein stabiles Team und ein erfolgreiches Miteinander im Einsatz geben.
Die Implementierung und Fortentwicklung wollen wir auf Landesebene institutionell stärken. Dafür soll die Landeszentralstelle aufgewertet werden, um die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Einsatzorganisationen begleiten zu können. Mit der Verbindung zwischen Praxis und Forschung soll das System der PSNV stetig weiterentwickelt werden.
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