Das Wahlsystem in Bayern

Landtagswahl

Alle fünf Jahre ist Landtagswahl in Bayern. Das Wahlsystem zur Landtagswahl funktioniert etwas anders als auf Bundesebene – wie genau, das erklären wir dir hier.

Bei der bayerischen Landtagswahl und der Bezirkstagswahl hast du jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählst du eine*n Kandidat*in in deinem Stimmkreis. Insgesamt gibt es 91 Stimmkreise.

Mit der Zweitstimme wählst du eine*n Kandidat*in auf den Parteilisten. Dabei gibt es für jeden der sieben Regierungsbezirke in Bayern eine eigene Liste. Mit der Stimmabgabe für eine*n Kandidat*in auf der Wahlkreisliste hast du gleichzeitig deine Stimme für diese Liste abgegeben.

Das Besondere: Anders als bei der Bundestagswahl entscheiden deine beiden Stimmen gleichermaßen darüber, wie stark die Parteien im Landtag und in den Bezirkstagen vertreten sind. Bei der Bundestagswahl entscheidet bekanntlich nur die Zweitstimme über die Sitzverteilung und die/der Kandidat*in bekommt das Direktmandat, die/der die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten hat. Wie bei der Bundestagswahl zieht die/der Kandidat*in mit den meisten Erststimmen direkt ins Parlament ein.

Aber anders als bei der Bundestagswahl verfallen die anderen Erststimmen nicht! Bei der bayerischen Landtagswahl und der Bezirkstagswahl werden die Stimmen der unterlegenen Direktkandidat*innen mitgezählt – und zu den Stimmen hinzugezählt, die diese über die Liste, also über die Zweitstimmen erhalten haben.

Durch die sich so ergebende Reihenfolge entscheidet sich, welche Kandidat*innen neben den direkt gewählten Kandidat*innen einen Sitz im Landtag oder Bezirkstag erhalten. Wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt, hängt von der Summe der Erst- und Zweitstimmen ab, die sie erhält. (Und ob sie insgesamt mindestens 5% aller Stimmen erhalten hat; erst dann darf eine Partei in den Landtag einziehen. Bei den Bezirkstagen gilt diese Hürde aber nicht.)

Unsere Empfehlung ist deshalb klar: Wenn du möchtest, dass Bayern ökologischer und zukunftsfähiger wird und weltoffen bleibt, dann wähl mit beiden Stimmen grün. Denn in Bayern stimmt es wirklich: Jede Stimme zählt!

Kommunalwahl

Alle sechs Jahre sind Kommunalwahlen in Bayern. Wir erklären dir, wie das Wahlsystem funktioniert.

Was steht zur Wahl?

Alle 6 Jahre werden diese Gremien neu gewählt:

  • Oberbürgermeister*innen oder Bürgermeister*innen
  • Stadt- oder Gemeinderäte
  • Landrätinnen und Landräte
  • Kreistage
  • Bezirksausschüsse

Welche Gremien du wählen kannst, hängt von deinem Wohnort ab:

  • Gemeinde oder kreisangehörige Stadt
    In einer Gemeinde oder kreisangehörigen Stadt wählst du ein*e Bürgermeister*in, den Stadt- oder Gemeinderat, ein*e Landrät*in und den Kreistag.
  • Kreisfreie Stadt
    In einer kreisfreien Stadt wählst du eine*n Oberbürgermeister*in und den Stadtrat. In München gibt es eine Besonderheit: Dort wählst du zusätzlich den Bezirksausschuss.

Was sind eigentlich kreisfreie Städte?

Kreisfreie Städte sind Städte, die so groß sind, dass sie sowohl die Aufgaben der angehörigen Gemeinde als auch die eines Kreises übernehmen können.
In Bayern gibt es 25 kreisfreie Städte, nämlich Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaufbeuren, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Rosenheim, Schwabach, Schweinfurt, Straubing, Weiden i.d.OPf., Würzburg.


Welche Stimmzettel bekomme ich?

 

1. Gelber Stimmzettel

Damit wählst du den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

 

2. Hellgrüner Stimmzettel

Damit wählst du den Gemeinde- oder Stadtrat. Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Bei der Wahl hast du folgende Möglichkeiten

  1. Listenkreuz
    Am einfachsten ist es, wenn du ein Listenkreuz setzt, das bedeutet, dass du nur ein einziges Kreuz vergibst und damit alle Personen der Liste wählst.
  2. Streichen
    Falls du ein Listenkreuz vergibst und eine Person auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du diesen Namen durchstreichen.
  3. Kumulieren
    Wenn du manche Personen ganz besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
    Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine verfügbaren Stimmen vergibst!
  4. Panaschieren
    Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren.

 

3. Hellblauer Stimmzettel

Damit wählst du den oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

 

4. Weißer Stimmzettel

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben).


Darf ich überhaupt wählen?

Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.


Was wähle ich?

Jetzt weißt du wie du wählst. Und was wählst du?

Wenn du bei dir vor Ort das Klima und die Umwelt schützen willst. Wenn du die Artenvielfalt bewahren willst. Wenn du in deinem Ort ein lebendiges Miteinander fördern willst. Wenn du dein Zuhause mit neuen Ideen gestalten willst.

Dann wähl GRÜN!

 


Du willst nicht bis zum Wahltag warten? Dann mach Briefwahl!

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