Briefwahl

Du willst am Wahltag eigentlich ausschlafen, Kaffee trinken, Zeitung lesen, mit Freundinnen und Freunden im Biergarten sitzen, durch die Landschaft radeln und danach gemütlich auf der Couch entspannen? Gerne!

Europawahl

1. Kann ich per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, du bist deutsche Staatsbürger*in oder Unionsbürger*in aus EU-Mitgliedsstaaten und bist im Wählerverzeichnis eingetragen. Du musst außerdem mindestens 16 Jahre alt sein.
Du kannst einen Briefwahlschein beantragen, sofern du seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelebt hast.

Spätestens 21 Tage vor der Wahl erhalten alle Eingetragenen eine Wahlbenachrichtigung für die persönliche Wahl (nicht Briefwahl). Solltest du bis zu diesem Zeitpunkt also keine Unterlagen zugeschickt bekommen haben, solltest du dich umgehend mit deiner Gemeinde in Verbindung setzen.

Du wohnst in Deutschland, kommst aber aus einem anderen EU-Land?

Wenn du in Deutschland lebst, aber einen anderen europäischen Pass hast, musst du dich entscheiden, ob du in Deutschland oder deiner Heimat wählen möchtest.

Wichtig ist, dass du dich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen musst, wenn du aus einem anderen EU-Land kommst und bei der letzten Wahl noch nicht in Deutschland gewählt hast. Dafür musst du einen Antrag an die Gemeinde deines jetzigen Wohnortes stellen. Wohnst du beispielsweise in München, findest du alle Infos dazu hier.

Du wohnst in einem anderen EU-Land, kommst aber aus Deutschland?

Wenn du als Deutsche*r in einem anderen EU-Land lebst, bist du dort nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Du musst einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde des EU-Staates stellen, in dem dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Den Antrag musst du im Original, also nicht per Mail oder Fax, bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl in der Gemeinde deines Wohnortes einreichen.

 

2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Es gibt keine Frist, ab wann Briefwahl möglich ist – sobald du deine Wahlbenachrichtung hast, kannst du die Briefwahlunterlagen beantragen. Der späteste Zeitpunkt ist bis zum Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr beantragt werden. Dann musst du die Unterlagen aber bei deiner Gemeinde abholen.

In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Briefwahlantrag per E-Mail

Die Unterlagen für die Briefwahl können persönlich oder formlos per E-Mail bei der Gemeinde deines Hauptwohnortes angefordert werden. Es ist nicht notwendig, die Wahlbenachrichtigungskarte für die Briefwahl abzuwarten. Folgende Informationen werden dafür benötigt:

Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer (gemeldet)
Postleitzahl und Ort (gemeldet)

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

 

3. Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl enthalten:

  • einen Wahlschein,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl,
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt wird. Er enthält zudem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.

Und so gibst du deine Stimme für die Europawahl richtig ab:

  • Deine Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzetteln ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

 

4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post solltest du den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen – am besten aber sofort nach Erhalt der Briefwahl-Unterlagen.

Landtagswahl

1. Kann ich per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ja, immer – vorausgesetzt, du bist im Wählerverzeichnis eingetragen. Du musst nur bei der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes einen Briefwahlschein beantragen.

Spätestens 21 Tage vor der Wahl erhalten alle Eingetragenen eine Wahlbenachrichtigung für die persönliche Wahl (nicht Briefwahl). Solltest du bis zu diesem Zeitpunkt also keine Unterlagen zugeschickt bekommen haben, solltest du dich umgehend mit deiner Gemeinde in Verbindung setzen.

2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Es gibt keine Frist, ab wann Briefwahl möglich ist – ab jetzt. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Briefwahlantrag per E-Mail

Die Unterlagen für die Briefwahl können persönlich oder formlos per E-Mail bei der Gemeinde deines Hauptwohnortes angefordert werden. Es ist nicht notwendig, die Wahlbenachrichtigungskarte für die Briefwahl abzuwarten. Folgende Informationen werden dafür benötigt:

Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer (gemeldet)
Postleitzahl und Ort (gemeldet)

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Übrigens: Viele Gemeinden in Bayern bieten die Möglichkeit an, die Briefwahl ganz einfach per Online-Formular zu beantragen. Mit der grünen Briefwahl-Suchmaschine findet ihr das Formular eurer Gemeinde ganz leicht: Hier entlang!

3. Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die zeitgleich stattfindende Bezirkswahl enthalten:

  • einen Wahlschein,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl,
  • einen roten Wahlbriefumschlag,
  • zwei weiße Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Landtagswahl,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
  • zwei blaue Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Bezirkswahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl.

Und so gibst du deine Stimme für die Landtagswahl richtig ab:

  • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf den weißen Stimmzetteln ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den weißen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post solltest du den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen – am besten aber sofort nach Erhalt der Briefwahl-Unterlagen.

Als „Zuagroaste*r“ in Bayern wählen: Wann geht das?

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und am Wahltag drei Monate oder länger deinen Hauptwohnsitz in Bayern hast, gilt auch deine Stimme für die Landtagswahl.

Was muss ich sonst noch wissen?

In Bayern ist alles ein bisserl anders – auch das Wahlsystem. Erst- und Zweitstimme spielen bei der Landtagswahl eine ganz andere Rolle als bei der Bundestagswahl. Du willst wissen, wie es in Bayern abläuft, dann schau dir unsere Infos zum Wahlsystem an.

Bundestagswahl

1. Kann ich per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, du bist deutsche Staatsbürger*in und im Wählerverzeichnis eingetragen. Du musst außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.

Spätestens 21 Tage vor der Wahl erhalten alle Eingetragenen eine Wahlbenachrichtigung für die persönliche Wahl (nicht Briefwahl). Solltest du bis zu diesem Zeitpunkt also keine Unterlagen zugeschickt bekommen haben, solltest du dich umgehend mit deiner Gemeinde in Verbindung setzen.

Was, wenn ich gerade im Ausland bin?

Auch vom Ausland aus wählen geht. Hier solltest Du den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchst Du einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den Du unter anderem im Internet findest.

2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Du kannst ab jetzt bis spätestens Freitag, 24.09.2021 bis 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen und musst nicht auf Deine Wahlbenachrichtigung warten. Beachte aber, dass Du, wenn Du per Post wählen willst, eine längere Vorlaufzeit brauchst und Deinen Wahlbrief spätestens am Mittwoch, den 22.09.21 abschicken musst.

Für die Briefwahl brauchst Du einen Wahlschein. Den kannst Du entweder schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Deines Hauptwohnortes beantragen. Das geht auch schon, bevor Du Deine Wahlbenachrichtigung erhältst. Dabei sind die folgenden Angaben wichtig:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Du kannst aber auch auf Deine Wahlbenachrichtigung warten, da findest Du dann auf der Rückseite einen Vordruck, den Du ausgefüllt zurücksenden kannst.

3. Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl enthalten:

  • Kreuze eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) auf dem Stimmzettel an, lege den Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebe diesen zu.
  • Setze Datum und Unterschrift unter die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“, die sich auf dem Wahlschein befindet.
  • Stecke den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.
  • Den roten Wahlbriefumschlag klebst Du jetzt zu, bringst ihn zur Post (innerhalb Deutschlands unfrankiert, außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) oder gibst ihn bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle ab.

4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?

Achte unbedingt darauf, dass Du den Wahlbrief rechtzeitig mit der Post abschickst oder ihn direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgibst. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, weil dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Bundeswahlleiter empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken – wobei Du selbst das Risiko trägst, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Also verschicke Deine Unterlagen am besten sobald Du sie erhalten hast. Wenn Du es verpasst hast, bring den Brief am besten direkt in Deinem Briefwahllokal vorbei. Wo das in Deiner Nähe ist, steht auf Deiner Wahlbenachrichtigung, oder Du erfährst es bei Deiner Gemeinde, dem Bürgeramt oder im Rathaus.

 

Hier findest du weitere Informationen

Kommunalwahl

1. Kann ich per Briefwahl wählen?

Ja. Sofern du wahlberechtigt bist. Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.

 

2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Deine Gemeinde oder Stadt schickt dir eine Wahlbenachrichtigung zu. Zusammen mit dieser Benachrichtigung bekommst du auch ein Formular zugeschickt, mit dem du Briefwahlunterlagen beantragen kannst.

Falls du nicht so lange warten willst, kannst du Briefwahlunterlagen schon vorher bei deiner Gemeinde beantragen.

So oder so: Du kannst die Unterlagen entweder persönlich, per Post, per Fax, per E-Mail oder mancherorts mit einem Online-Tool beantragen, nicht aber per Telefon.

 

3. Wie funktioniert die Briefwahl?

Deine Briefwahlunterlagen beinhalten folgende Dokumente:

  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • Stimmzettelumschläge
  • roter Wahlbriefumschlag
  • Merkblatt

Damit du gut vorbereitet bist: Erfahre hier, wie das Wahlsystem funktioniert!

 

4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?

Dein Wahlbrief muss zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr in deinem Wahlamt eingegangen sein. Wenn du ihn per Post schickst, wirf ihn am 3 Werktage vorm Wahlsonntag in den Postkasten.