Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt:
- Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, eine verbindliche Wohnheim-Garantie einzuführen. Diese garantiert, dass allen Studierenden und Auszubildenden in Bayern jetzt und künftig angemessener und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Die Genehmigung von Hochschulausbauten und die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten sollen nur zulässig sein, wenn parallel dazu von der Staatsregierung ein Wohnraumkonzept umgesetzt wird, das den aktuellen und zukünftigen Wohnraumbedarf vollumfänglich abdeckt.
- Die bayerischen Studierendenwerke sind finanziell so auszustatten, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag zur sozialen Betreuung der Studierenden auch im Bereich des studentischen Wohnens nachkommen können.
- Analog zur Wohnheim-Garantie für Studierende fordern wir insbesondere für neuzubauende Berufsschulen und Berufsschulen mit Fachsprengel eine verbindliche Quote für zur Verfügung stehenden Wohnraum.
- In den Studierendenwerken soll die studentische Mitbestimmung weiter gestärkt werden, gleichzeitig soll in neuen Azubi-Wohnprojekten demokratische Selbstverwaltung von Anfang an Grundprinzip sein, damit die Bewohner*innen ihre Bedürfnisse bestmöglich vertreten können. Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, den Bau von Auszubildenden-Wohnheimen zu fördern und in ausreichendem Maße finanziell zu unterstützen.
- Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein „Sonderfonds Wohnen für Studierende und Auszubildende“ einzurichten, der mit jährlich mindestens 50 Millionen Euro ausgestattet wird.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2025 in Erlangen.



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