Bayern hat ein enormes Arbeits- und Fachkräfteproblem. Ob in der Pflege, in Kitas, im Handwerk, im Transport oder im Restaurant – das fehlende Personal macht sich schon heute in vielen Berufen bemerkbar. Laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft mangelte es schon 2022 an 160.000 qualifizierten Arbeitskräften in Bayern – Tendenz steigend. Der Personalmangel hemmt das wirtschaftliche Wachstum, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit. Allein 2022 verursachte der Arbeits- und Fachkräftemangel einen Wertschöpfungsverlust von 17 Milliarden Euro in Bayern.[1]
Stark vom Personalmangel betroffen ist auch die Tourismusbranche. Es fehlen Arbeits- und Fachkräfte im Wirtshaus, im Hotel und im Freizeitpark. Allein in der Gastronomie und Hotellerie sind aktuell etwa 15.000 Stellen in Bayern unbesetzt. Es fehlt an Köch*innen, Hotelfachleuten und Servicekräften. Das ist dramatisch für das Reiseland Bayern, das mit den mit Abstand am meisten Übernachtungen in Deutschland das beliebteste Urlaubsland ist. Besonders stark unter dem Arbeits- und Fachkräftemangel leidet vor allem der ländlich geprägte Teil Nord- und Ostbayerns. Der demografische Wandel ist dort stärker ausgeprägt als in den urbanen Regionen. Und die vakanten Stellen können nicht so schnell nachbesetzt werden. In der Folge fehlen besonders viele Arbeitskräfte in den Regionen rund um Kronach, Neustadt a.d. Waldnaab oder Tirschenreuth.[2]
Der Bedarf an Arbeits- und Fachkräften kann nicht rein durch inländische Potenziale gedeckt werden, deshalb sind wir auf Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, um unseren Wohlstand auch in Zukunft zu sichern. Laut Berechnungen der Agentur für Arbeit liegt der Bedarf an ausländischen Arbeits- und Fachkräften bundesweit bei jährlich etwa 400.000 Personen. Wenn die Söder-Regierung sich bei der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ausschließlich auf qualifizierte und hochqualifizierte Fachkräfte beschränken möchte und diese auch nur dann in Erwägung zieht, „wenn Lücken kurzfristig geschlossen werden müssen und gleichzeitig keine entsprechend qualifizierten heimischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“[3], dann hat sie nicht verstanden, wie existentiell ausländische Arbeits- und Fachkräfte für die Sicherung unseres Wohlstands sind.
Bundestag hat Weg für ausländische Arbeits- und Fachkräfte geebnet
Der Bundestag hat entscheidende Weichen gestellt, um das Potential ausländischer Arbeits- und Fachkräfte anzuheben. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, mit dem Chancenaufenthaltsrecht und mit dem Staatsangehörigkeitsrecht haben wir wichtige Bausteine einer modernen Einwanderungs- und Integrationspolitik geschaffen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung zur Ausbildung und zum Arbeiten enorm: Der Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt wird vereinfacht und entbürokratisiert, die berufliche Praxis des ausländischen Personals wird in den Fokus gerückt und ein transparentes Punktesystem eingeführt.
Das Chancenaufenthaltsrecht bietet berufliche Perspektiven für mehr als 130.000 Geduldete, die zum Stichtag 31.10.2022 seit mind. fünf Jahren in Deutschland leben. Ihnen ermöglichen wir, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen zu erfüllen, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Dabei haben wir Grüne im Bundestag einen echten Meilenstein erreicht: Wir ermöglichen endlich den sog. Spurwechsel! Damit geben wir Geflüchteten, die kein Asyl erhalten, aber seit Jahren bei uns leben, die Chance, dauerhaft bei uns zu bleiben und bereiten ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft.
Und das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sich dringend benötigte Arbeitskräfte für Deutschland entscheiden und langfristig hierbleiben. Deswegen haben wir die Einbürgerungsfristen verkürzt und die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht. Die Perspektive, deutsche*r Staatsbürger*in zu werden und mitentscheiden zu dürfen, stärkt Deutschlands Stellung als Einwanderungsland, verbessert die Integration und sorgt für einen besseren sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Die Gesetzgebung des aktuellen Bundestages zeigt schon jetzt erste Erfolge und birgt noch großes Potential: Das Chancenaufenthaltsrecht hat bisher etwa 60.000 Menschen in Deutschland ein dauerhaftes Bleiberecht beschert, davon etwa 7.500 in Bayern. Gleichzeitig ist klar: Ihr volles Potential kann die Gesetzgebung des Bundestages nur entfalten, wenn auch die Landesregierungen mitspielen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern:
I. Bessere Aufnahme ausländischer Arbeits- und Fachkräfte
Willkommenskultur in Bayern verbessern
Bayern steht im Wettbewerb um ausländische Arbeits- und Fachkräfte. Zu häufig verliert Bayern aber diesen Wettbewerb. Einer der Gründe liegt in den Diskriminierungserfahrungen, die ausländischen Arbeits- und Fachkräfte noch immer erleben, ob bei der Wohnungssuche oder im Kontakt mit Ausländerbehörden. Diese Erfahrungen sind laut einer OECD-Untersuchung auch einer der Hauptgründe, warum nach ihrer Einwanderung deutlich weniger ausländischen Arbeits- und Fachkräfte davon überzeugt sind, dass Deutschland ein Interesse an ausländischen Arbeits- und Fachkräften hat als vor der Einwanderung.[4] Damit sich ausländische Arbeits- und Fachkräfte in unserem Bundesland wohlfühlen, einen Platz in unserer Gesellschaft finden und sich letztlich für Bayern als neue Heimat entscheiden, sollten wir sie mit offenen Armen empfangen. Wir brauchen eine ausgeprägte Willkommenskultur in Bayern. Statt von Integrationsobergrenzen zu schwadronieren und Angst vor der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zu schüren, muss die bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den gesellschaftlichen Akteuren eine verbesserte Willkommenskultur voranbringen. Dazu gehört nicht nur, jeden Menschen mit seinen Bedürfnissen und Erfahrungen wertschätzend und respektvoll zu begegnen, sondern auch, Integration nicht als Einbahnstraße zu verstehen.
Vereinfachter Zugang zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse
Für ausländische Arbeits- und Fachkräfte, die sich ihre Berufs- oder Studienabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchte, sorgen die vielen Anlaufstellen häufig für Verwirrung und Unsicherheit. In Bayern gibt es berufsabhängig zahlreiche verschiedene Anlaufstellen für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. So ist z.B. für akademische Heilberufe wie Ärzt*innen und Apotheker*innen die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig, für Pflegefachleute das Bayerische Landesamt für Pflege, für Handwerksberufe die Handwerkskammern und für Sozial- und Kindheitspädagog*innen das Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS), Region Unterfranken.[5] Um die Orientierung zu verbessern ist eine zentrale Erstanlaufstelle notwendig. Zudem müssen die Prozesse effizienter gestaltet, klare Strukturen etabliert und benutzerfreundliche, leicht verständliche digitale Tools eingeführt werden. Auch Unternehmen, die nach ausländischen Arbeits- und Fachkräften suchen, benötigen eine unkomplizierte Unterstützung durch digitale Verfahren.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Ob eine ausländische Arbeits- und Fachkraft sich für Bayern entscheidet, hängt auch davon ab, ob sie eine bezahlbare Wohnung in Nähe des Arbeitsortes findet. Schon heute fehlt günstiger Wohnraum vor allen in bayerischen Ballungsräumen. Entsprechend stark sind Miet- und Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen. In der Folge konkurrieren die ausländischen Arbeits- und Fachkräfte mit den Einheimischen um den wenigen, bezahlbaren Wohnraum. In vielen Fällen werden die migrantischen Arbeitskräfte diesen Wettbewerb wahrscheinlich verlieren. Deswegen muss Bayern seine Anstrengungen für bezahlbaren Wohnraum drastisch erhöhen: Zum einen braucht es eine passgenaue und gut ausgestattete staatliche Wohnraumförderung und mehr genossenschaftliches Wohnen. Zum anderen wollen wir die Kommunen bekräftigen, wieder stärker selbst als Akteur auf dem Wohnungsmarkt aktiv zu werden. Auch wollen wir Unternehmen beraten und unterstützen, die Mitarbeiterwohnraum schaffen wollen. Gleichzeitig müssen wir ausländische Arbeits- und Fachkräfte gezielt beraten und Ihnen eine Hilfestellung für die Wohnungssuche bieten.
Kinderbetreuungsplätze ausbauen
Nicht nur einheimische Familien und Arbeitskräfte sind Kinderbetreuungsplätze die Grundvoraussetzung für eine Erwerbstätigkeit. Damit Bayern für ausländische Arbeits- und Fachkräfte attraktiv wird, brauchen wir ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Im bundesweiten Vergleich der Angebote zur Ganztagsbetreuung von Grundschülern und der Nachfrage gehört Bayern zu den Schlusslichtern. Mit einer Betreuungslücke von 23 Prozent übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem. Auch bei den Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren sieht es nicht besser aus: Mit einer Betreuungslücke von knapp 12 Prozent liegt Bayern im bundesweiten Mittelfeld.[6] Auch hier ist die bayerische Staatsregierung gefragt. Sie muss die Kommunen tatkräftig beim Ausbau unterstützen.
II. Schnellere und bessere Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Positive Behördenkultur entfalten und Personal aufstocken
Anders als die Behörden anderer Bundesländer nutzen bayerische Behörden, allen voran die Ausländerbehörden, zu selten den Ermessensspielraum, der ihnen zusteht. Ähnlich wie in anderen Bundesländern müssen wir in Bayern eine positive Behördenkultur entfalten, die Migrant*innen gegenüber wohlwollend eingestellt sind und die Regelungen im Sinne der Migrant*innen auslegen.
Entscheidend ist auch, dass die Behörden proaktiv mit den Migrant*innen kommunizieren und diese Vorgehensweise landesweit einheitlich praktiziert wird. Anders als in Bayern haben die Behörden in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen schon Monate vor dem Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsrecht die Geduldeten proaktiv angeschrieben und über ihre Möglichkeiten informiert. Bayern hingegen hat auf eine landesweit einheitliche Vorgehensweise verzichtet. Das Ergebnis: Manche Landratsämter und kreisfreie Städte haben die infrage kommenden Migrant*innen proaktiv schriftlich informiert, andere haben sie bei Terminen mündlich informiert und wiederum andere haben den Geduldeten keinerlei Informationen zukommen lassen.
Um eine positive Behördenkultur in Bayern zu entfalten, braucht es einerseits ausreichend Personal. Das fehlt in Bayern. Die bayerische Staatsregierung muss die finanziellen Mittel erhöhen, damit das Personal aufgestockt werden kann. Andererseits braucht es einen Mentalitätswechsel in den bayerischen Behörden gemäß dem Motto: Willkommen Arbeitskräfte! Das bayerische Innenministerium sollte diesen Mentalitätswechsel in ihren nachgeordneten Behörden einleiten und positiv begleiten.
Angebote für Deutsch- und Integrationskurse aufstocken und Kommunen bei Integrationskonzepten unterstützen
Deutsch gilt nicht nur als eine schwer zu erlernende Sprache, sondern auch als unverzichtbar, um vor Ort im Alltag und im Berufsleben erfolgreich zurechtzukommen. Umso wichtiger ist es, Migrant*innen durch ein sehr gutes Angebot an Deutsch- und Integrationskursen zu unterstützen. Die Realität sieht in Bayern aber anders aus: Die Angebote für Deutsch- und Integrationskurse können bei weitem nicht mit der Nachfrage mithalten. Die Folge: Lange Wartelisten und verzögerte Integration. Verheerend ist die Situation vor allem für Geduldete, wenn sie die Frist zum Nachweis von Sprachkenntnissen im Zuge des Chancenaufenthaltsgesetz wegen der langen Warteliste nicht einhalten können – unverschuldet! Wir fordern die bayerische Staatsregierung dazu auf, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Angebote für Deutsch- und Integrationskurse aufgestockt werden können.
Auch bei Integrationskonzepten weist Bayern enorme Lücken auf und hinken im Ländervergleich hinterher. Während bundesweit bis 2021 mehr als die Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte ein Integrationskonzept oder ein inhaltlich gleichwertiges Papier erarbeitet hat, waren es in Bayern gerade mal knapp ein Viertel aller Landkreise und kreisfreien Städte. Damit belegt bundesweit den letzten Platz.[7] Dabei können gezielte Gesetze und Förderungen auf Landesebene die Lokalpolitik unterstützen, um Konzepte zur besseren Integration und Teilhabe zu erstellen. Die bayerische Staatsregierung hat bislang aber keine Anreize oder gar Verpflichtungen geschaffen, um für mehr Integrationskonzepte zu sorgen. Das muss die Söder-Regierung schnellstmöglich ändern!
Integration ist eine Querschnittsaufgabe auf kommunaler Ebene. Deswegen ist es notwendig, die Integrationsbedarfe und -angebote vor Ort systematisch zu erfassen, diese Informationen transparent und leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen und auch alle integrationsrelevanten Akteure zu vernetzen, insbesondere auf Ebene der kommunalen Gremien, Ämter und Einrichtungen, aber auch die freien Träger von Integrationsangeboten inklusive der Migrantenselbstorganisationen.
Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen wollen wir in Bayern künftig ein Netzwerk an Kommunalen Integrationszentren errichten. Damit wollen wir leistungsfähige Strukturen für die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene schaffen und stärken. Zudem wollen wir die Förderung der hauptamtlichen Integrationslots*innen weiter ausbauen.
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Würzburg
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[1] Vgl. https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/sozialausschuss-1/#:~:text=Demzufolge%20mangelte%20es%20schon%202022,Wertsch%C3%B6pfungsverlust%20von%2017%20Milliarden%20Euro [2] Vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wo-in-bayern-die-meisten-arbeitskraefte-fehlen-werden,TmLO7e7 [3] https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/fachkraeftestrategie/ [4] Vgl. https://migrant-integration.ec.europa.eu/library-document/oecd-studie-der-weg-nach-deutschland_de [5] Vgl. https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/#:~:text=In%20Bayern%20besteht%20seit%20dem,Inhalt%20und%20Dauer%20der%20Ausbildung und https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php [6] Vgl. https://www.sueddeutsche.de/bayern/betreuungsbedarf-studie-bayern-bei-ganztagsangeboten-nur-schlusslicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230713-99-384630 [7] Vgl. https://www.berlin-institut.org/fileadmin/Redaktion/BI_Teilhabe23_Online_230918.pdf



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