Zentrale Ziele des künftigen Wassermanagements und der Landwirtschaftspolitik müssen sein:
- Die Böden fit für Starkregenereignisse und Trockenperioden zu machen,
- die Bodenfruchtbarkeit und die Wasserspeicherfähigkeit der Böden durch Humusaufbau zu erhöhen,
- die Versorgung der Bevölkerung mit möglichst unbehandelten und regional erzeugten Lebensmitteln zu sichern,
- durch faire Preise aus regionaler Produktion die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und Arbeitsplätze wieder zu erhöhen. Gleichzeitig muss die Qualität des Grundwassers durch die Reduzierung des Pestizideinsatzes, die Reduzierung des Uraneintrages im Rahmen der Phosphordüngung und die Reduzierung der Nitratbelastung durch Überdüngung mit Stickstoff aus der Tierhaltung verbessert werden. Wesentliche Maßnahmen, die zum Teil sehr kurzfristig umzusetzen sind, müssen Konsens in Politik, Forschung, Landwirtschaftsverwaltung, unter den Landwirt*innen und in der Gesellschaft werden.
Diese Ziele können erreicht werden durch:
- Maisanbau in Hanglagen nur noch mit Untersaaten oder Umstellung auf mehrjährige Energiepflanzenmischungen.
- Stufenweise Reduzierung der Achslasten für alle landwirtschaftlichen Maschinen auf 3 Tonnen bei 0.8 bar. Dies führt zur Entwicklung leichterer Landtechnik und motiviert Innovationen, die zu Exportschlagern werden können.
- Anwendung des Verursacherprinzips wie in Österreich: Landwirt*innen, die durch Erosion Schäden verursachen, haften dafür finanziell mit.
- Verpflichtende Schulung für alle Landwirt*innen über die Bedeutung bodenschonender Bodenbearbeitung
- Ausbildung in bodenschonender Bodenbearbeitung für die Schüler*innen der landwirtschaftlichen Berufsschulen und Studiengänge mit Praxisseminaren.
- Begleitende intensive Forschung mit dem Schwerpunkt: Förderung des Bodenlebens, der Bodenfruchtbarkeit und des Humusaufbaus.
- Umbau der EU-Förderung nach nachhaltigen Kriterien.- Regionales Wassermanagement: Rückbau von Bachbegradigungen, Anlage von Gewässerschutzstreifen an allen Bächen, Förderung von Wasserspeichermaßnahmen (Zisternen, Neuanlage von Teichen, Erfassung aller Brunnen und Wasserversorgung für den regionalen Gemüseanbau aus Wasserspeichern oder Flussläufen). Ziel muss es werden möglichst viel Wasser bei Starkregenereignissen in der Fläche zu halten.
- Deutliche Reduzierung des Spritzmitteleinsatzes und der Düngung mit Gülle und chemisch synthetischem Dünger durch den verstärkten Anbau von Zwischenfrüchten und von heimischen Leguminosen (Klee, Luzerne).
- Umfassende Prüfung aller Pestizide auf ihre Umweltverträglichkeit durch unabhängige Institute und Prüfung der Interaktionen von Spritzmittelmischungen. Zulassung nur nach bestandener Prüfung.
- Spritzmittelverbot im Bereich von Siedlungen mit Sicherheitsabstand von 100 m
- Verzicht auf Freihandelsabkommen, die zu verstärktem Wettbewerbsdruck führen (CETA, TTIP).
- Förderprogramm zur Umstellung der Schul- und Kantinenverpflegung aller staatlichen Behörden auf biologisch erzeugte Lebensmittel.
- Einführung eines Faches Ernährungslehre an allen Schulen und Aufbau eines Netzes von Schulbauernhöfen, auf denen Schulkinder umweltschonende Landwirtschaft erleben und das Kochen mit regional erzeugten Lebensmitteln praktisch lernen.
- Alle Gemeinden müssen verpflichtet werden, im Sinne der vorbeugenden Gefahrenabwehr jährlich die örtliche Situation im Einzugsbereich der im Gemeindegebiet liegenden Bäche und Flüsse zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Landwirt*innen lokale Strategien zum vorbeugenden Hochwasserschutz auszuarbeiten!
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