Nach großem Ringen in den letzten zwei Wochen in Paris hat sich die Weltgemeinschaft auf einen historisch einzigartigen, gemeinsamen Kurs für den Klimaschutz geeinigt. Die Bemühungen um eine 1,5 Grad Begrenzung zeigen, dass die Dringlichkeit des schnellen Handelns bei der katastrophalen Erderhitzung weltweit Anerkennung findet. Was bedeutet der globale Klimavertrag für Bayern? Das war Gegenstand der konstitutierenden Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Grünen am 12. Dezember.
Ausschlaggebend für den Erfolg von Paris wird die Umsetzung vor Ort sein. Bayern muss schnell handeln.
Landesvorsitzender Eike Hallitzky:
Paris alleine kann die bedrohliche Erderhitzung nicht stoppen. Damit die Klimaziele erreicht werden, müssen alle Kontinente, Staaten, Städte und Dörfer ihren Beitrag leisten. Bayern als großes Flächenland und wichtiger Industriestandort für neue Technologien und zukunftsweisende Forschung spielt hierbei eine außerordentliche Rolle. Der Freistaat muss das Ziel von 100% Erneuerbare Energien endlich annehmen und Vorreiter beim Klimaschutz werden. Ein Klimaschutzprogramm für Bayern ist überfällig!
Teil des Klimaschutzprogramms für Bayern muss sein:
- Ausbau von Windkraft um 1 Terawattstunde pro Jahr
- Ausbau von Solarstrom um 1 Terawattstunde pro Jahr
- Beerdigung der 3. Startbahn und jeglicher Ausbaupläne von Regionalflughäfen
- Keine Absenkung von Energiestandards im Wohnungsbau
- 20% Ökolandbau bis 2020, weniger Stickstoffdünger und keine Agrargifte in Bayern
Alle Eckpunkte des Klimaschutzprogramms für Bayern finden sich in der Klimaschutz-Resolution.
Landesausschuss: Der Landesausschuss wurde im Rahmen der Strukturreform bei der Landesversammlung 2015 in Hirschaid gegründet. Das Gremium koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands und berät und unterstützt den Landesvorstand. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei. Neben dem Landesvorstand gehören ihm die Landtagsfraktionsvorsitzenden, die Sprecherin der bayerischen Landesgruppe im Bundestag, je ein/e Verteter/in der sieben bayerischen Bezirke und neun von der Landesversammlung gewählte Mitglieder an.
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