Artenschutz

Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt kritisiert Abholzung auf Streuobstwiesen

Derzeit häufen sich Meldungen, dass Landwirte unter anderem in den Landkreisen Forchheim aber auch Rosenheim alte Obstbäume in Streuobstwiesen fällen. Die Landwirte begründen dies mit dem Volksbegehren Artenvielfalt, durch das sie die Bäume angeblich in Zukunft nicht mehr nutzen könnten. Der Trägerkreis des Volksbegehrens stellt deshalb klar: „Zwar stellt der Gesetzentwurf Streuobstwiesen ab einer Größe von 2.500 Quadratmetern unter Schutz des bayerischen Naturschutzgesetzes. Davon ausgenommen sind aber Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohn- oder Hofgebäude entfernt sind“, erklärt Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern. „Der noch nicht rechtskräftige Gesetzentwurf des Volksbegehrens dient dazu, den rasanten und anhaltenden Verlust von unzähligen Streuobstwiesen endlich aufzuhalten“, so Becker weiter. Laut Erhebungen der Landesanstalt für Landwirtschaft sind im Freistaat von 1965 bis 2012 rund 70 Prozent der Streuobstbäume verschwunden (von rund 20 auf sechs Millionen).

Streuobstwiesen sind der Lebensraum von über 5.000 Tier- und Pflanzenarten und zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Sie haben in der traditionellen Kulturlandschaft einen wichtigen Ring um die Siedlungen gebildet, der bedrohten Arten wie Gartenrotschwanz und den hochbedrohten Wiedehopf, Wendehals und Steinkauz ein Zuhause bietet. In den vergangenen Jahrzehnten ist auch in Bayern der größte Teil der Streuobstwiesen verloren gegangen. Meist sind sie Wohn- und Gewerbegebieten zum Opfer gefallen oder in eine intensivere Nutzung wie Acker überführt worden. „Damit war für uns dringender Handlungsbedarf gegeben, um die Überreste unserer bayerischen Streuobstwiesen für die Zukunft zu erhalten. Ein Weiter So beim Rückgang kann es auch hier nicht geben“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Viele Streuobstwiesenbesitzer sehen ihre Flächen als generationenübergreifenden Schatz. Wer jetzt aber aufgrund von Desinformation oder unlauteren Motiven Obstbäume in Streuobstwiesen fällt, begeht Naturfrevel“, stellt Schäffer klar.

Ein vom Trägerkreis bei der Rechtsanwaltskanzlei Meisterernst in Auftrag gegebenes Gutachten hatte klargestellt, dass eine übliche Nutzung der Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert wird. „Das Gutachten bescheinigt, dass die Entnahme von alten oder überalterten Bäumen weiterhin möglich ist. Ebenso kann die Zusammensetzung der Obstbaumarten geändert werden“, erklärt Norbert Schäffer weiter. Ist eine Streuobstwiese mit staatlicher Förderung entstanden, kann sie innerhalb von 15 Jahren nach Beendigung der Förderung auch einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. „Wer jetzt seine Streuobstwiese rodet, nur um unter 2.500 Quadratmeter zu kommen, handelt eindeutig verwerflich. Ob derartige Rodungen von Höhlenbäumen zur Vogelbrutzeit ohnehin rechtlich überhaupt erlaubt sind, zweifeln wir an und werden dies überprüfen lassen“, so Schäffer.

Das Gutachten der Trägerkreises wurde allen beteiligten Verbänden am von Alois Glück moderierten Runden Tisch, darunter auch der Bayerische Bauernverband, bereits am 21. März 2019 zur Verfügung gestellt. Dazu wurde das Thema intensiv in der Fachgruppe „Offene Landschaft/Landwirtschaft“ erörtert. „Unser Gesetzentwurf stellt eindeutig klar, dass die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ausdrücklich gewünscht wird und weiterhin zulässig ist“, so Ludwig Hartmann der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. Dabei wurde der Rahmen für die Nutzung klar definiert: 1. Für betriebswirtschaftlich veranlasste Veränderungen und Erweiterungen der Hofstelle können Obstbäume gerodet werden. Dafür ist an anderer Stelle ein Eins-zu-Eins-Ausgleich zu schaffen. 2. Im Streuobst übliche Pflege- und Erneuerungsmaßnahmen unterliegen keiner Beschränkung. 3. Für besondere Schadenssituationen kann auf der Grundlage einer zu erlassenden Ausführungsverordnung auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgen.

Der Trägerkreis des Volksbegehrens sieht den Bayerischen Bauernverband (BBV) hier in der Pflicht, seine Mitglieder sachlich richtig zu informieren. „Wenn es dem BBV Ernst um den Erhalt der Artenvielfalt ist, muss er alles daransetzen, weitere Fällungen von Obstbäumen durch Landwirte zu verhindern“, fordert Ludwig Hartmann. Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat am 12. April die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die rechtliche Situation informiert.

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