Die ungebrochene Zustimmung der Bürger gibt den Forderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt großen Rückenwind. Wie von Ministerpräsident Markus Söder und dem Moderator des Runden Tisches, Alois Glück, angekündigt, werden derzeit in vier Fachgruppen Maßnahmen erarbeitet und diskutiert, die weit über die Forderungen des Volksbegehrens hinaus gehen sollen. Der Trägerkreis hat hierzu konkrete Vorschläge formuliert und auf den Tisch gelegt.
„Die Forderungen des Volksbegehrens stehen“, erklärt Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender. „Aber für einen umfassenden und weitreichenden Naturschutz in Bayern brauchen wir selbstverständlich weiterführende Maßnahmen.“ An erster Stelle stehen hier für Schäffer die Forderung nach einer Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 5 ha / Tag und der Schutz der Wälder. „Wir brauchen dringen Großschutzgebiete für im Laub- und Auenwald und ein über den Freistaat verteiltes Netzwerk an nutzungsfreier Waldfläche. Dafür müssen 10 Prozent der Staatswaldfläche aus der Nutzung genommen werden.“
Die vier Fachgruppen Agrarlandschaft, Wald, Gewässer und urbane Räume und Siedlungen tagen bereits seit vergangener Woche im Landtag. Zwischen drei und fünf Sitzungen sind bis zum 12. April geplant. Wie Alois Glück, Moderator des Runden Tisches, bereits in der Presse angedeutet hat, werden die Gespräche nun konkreter. Ein vom Trägerkreis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte vorgebrachte Bedenken noch vor Beginn der Fachgruppen-Gespräche weitestgehend aus dem Weg geräumt.
„Uns steht jetzt ein Fenster offen, um ein wirklich umfassendes Paket für den Natur- und Umweltschutz in Bayern zu schnüren“, so Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Landtags-Grünen, der ganz bewusst neben den Landwirten auch weitere Akteure in die Pflicht nehmen will: „Wenn wir unseren Bäuerinnen und Bauern mehr Vorschriften beim Einsatz von Ackergiften machen, dann müssen diese Regeln erst recht für Kirchen, Kommunen und Privatleute gelten. Gifte haben in Privatgärten, auf Friedhöfen oder im Stadtgrün nichts zu suchen.“
Neben dem Schutz an Gewässern durch verpflichtende Gewässerrandstreifen von beidseitig je 10 Metern Breite an Gewässern 1. und 2. Ordnung zusätzlich zu den für alle Gewässer im Volksbegehren verankerten 5 Meter liegt dem Trägerkreis auch der Schutz von Mooren besonders am Herzen. Hier wird ein Verbot der Grundwasserabsenkung auch in Hoch-, Übergangs- und Niedermoorstandorten angestrebt. Im Volksbegehren ist dieses Verbot ist bisher nur auf Feucht- und Nassgrünland beschränkt. „Die Beendigung der ackerbaulichen Nutzung von Moorstandorten entweder durch gesetzliches Verbot oder die Einführung wirksamer Anreizprogramme ist dringend erforderlich“, erklärt Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens Artenvielfalt und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern. Die Maßnahme soll in erster Linie zur Vermeidung der Freisetzung von Treibhausgasen dienen.
„Ohne personelle Aufstockungen kommen wir allerdings nicht weiter“, erläutert Claus Obermeier, Vorstand der Louisoder Umweltstiftung. „Die Unteren und Höheren Naturschutzbehörden sind gnadenlos unterbesetzt, entsprechend groß sind die Defizite im Vollzug des Naturschutzgesetztes.“ Vom Trägerkreis werden 100 zusätzliche Stellen gefordert, um diese Defizite zu beheben und neue Biodiversitätsprojekte zu initiieren. Auch zur Betreuung von Landwirten hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen im Vertragsnaturschutz sowie der Durchführung bestehender und zukünftiger Fachprogramme im Naturschutz sind diese zusätzlichen Einstellungen nötig.



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