Gute Nachrichten im „Fall Glaubitz“: Der Freistaat Bayern nahm seine aussichtslose Zivilklage gegen den Kreisrat Stephan Glaubitz (Bündnis 90/Die Grünen) zurück. Glaubitz hat seine Kritik am Verwaltungsvollzug des Ausländeramts Erding bei der Versagung von Arbeitsgenehmigungen für Geflüchtete in keinem Punkt zurückgenommen.
Der Erdinger Landrat Martin Bayerstorfer ist bekannt als Hardliner bei der Verweigerung von Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen für Menschen ohne anerkannten Asylstatus. Weil der Kreisrat Stephan Glaubitz diese Auslegung der Bestimmungen als integrationsfeindlich bezeichnet hat, wurde er auf Bayerstorfers Betreiben verklagt. Da Bayerstorf Landrat ist, musste dieser nicht selbst als Kläger auftreten, sondern der Freistaat Bayern.
Je nach Ausgang des Verfahrens hätten Stephan 45.000 Euro Prozesskosten gedroht, für die er privat aufkommen hätte müssen. Dies wäre neben einer ökonomischen Vernichtung ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit aller ehrenamtlichen Politiker*innen gewesen.
Zur Rücknahme der Klage des Freistaates Bayern gegen den Erdinger Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz erklärt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Eike Hallitzky:
„Der Versuch des Erdinger CSU-Landrates, einen kritischen Kreisrat mithilfe einer inhaltlich absurden und finanziell ruinösen Klage mundtot zu machen, ist krachend gescheitert. Im Gegenteil: Stephan Glaubitz hat in seiner Erklärung vor dem Erdinger Kreistag nichts von dem zurückgenommen, was ihm vom Erdinger Landrat und in der Klage der Staatsregierung vorgeworfen wurde. Insbesondere bleibt er bei seiner Kritik am Verwaltungsvollzug durch das Landratsamt Erding, für die der Landrat als Behördenleiter verantwortlich ist.
Das ist ein guter Tag nicht nur für Stephan Glaubitz, der in seiner Kritik an der miserablen Zahl der Arbeitsgenehmigungen im Landkreis viele Menschen hinter sich sieht. Es ist vor allem ein guter Tag für die abertausend ehrenamtlich engagierten Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker in unseren bayerischen Kommunalparlamenten. Für die Lebendigkeit der Debatten in unseren Gemeinden, Städten und Kreisen wäre es starkes Gift gewesen, wenn der Landrat Erfolg gehabt hätte bei seinem Versuch, ein Exempel gegen Kritiker zu statuieren. Der Wesenskern kommunaler Debatten, ja unserer Demokratie als ganzes, ist die offene, bisweilen auch harte Auseinandersetzung.
Klar ist auch: Die Rücknahme der Klage belässt die gesamten Kosten des absurden Verfahrens beim Freistaat Bayern als Kläger. Die Staatsregierung hatte zu einem Zeitpunkt, als die Klage bereits anhängig war, noch erklärt, sie habe erst durch die Anfrage von MdL Gülseren Demirel von ihrer Existenz erfahren. Angesichts der großen politischen Tragweite, die diese Klage für die Zukunft kommunaler Mandatsausübung hatte, ist das nicht besonders glaubwürdig. Zudem sind durch das Verfahren Kosten entstanden, die nicht der Erdinger Landrat als Motor des absurden Verfahren trägt sondern die den bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet werden. Hier „Waffengleichheit“ zu schaffen zwischen dem „Nullrisiko“ für einen klageeifrigen Landrat und dem existenzbedrohenden Prozessrisiko für das beklagte Mitglied eines Kommunalparlamentes bleibt jetzt Aufgabe Landespolitik.
Die im Rahmen eines Crowdfunding eingesammelten Mittel kommen nun zu gleichen Teilen dem Bayerischen Flüchtlingsrat und den Erdinger Helferkreisen zugute.“
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