Geflüchtete

Sichere Unterkünfte für queere Geflüchtete

Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 14.12.2019

Ungeachtet der am 17. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf verabschiedeten Resolution 17/19 über „Menschenrechte, sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität“ ist Homosexualität in vielen Ländern noch verboten. Auch wenn nach jahrzehntelangem Engagement der Lesben- und Schwulenbewegung in vielen Ländern in Sachen rechtlicher Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen große Erfolge erzielt werden konnten, werden Schwule und Lesben in vielen Ländern dieser Erde gesellschaftlich stigmatisiert.

Die Vertragsstaaten und somit auch Deutschland haben sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte von LSBTIQ* zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Viele Menschen, die aus ihrer Heimat, vor der Gesellschaft und der Polizei, aber oft auch vor ihren Freund*innen und Familien fliehen, weil sie lesbisch, schwul, bisexuell, inter- oder trans* Personen sind, kommen daher in der Hoffnung auf ein sicheres Leben nach Deutschland. Queere Geflüchtete brauchen deshalb unsere volle Unterstützung.

AnkER-Einrichtungen und andere Gemeinschaftsunterkünften sind jedoch keine sicheren Orte. Hier treffen diese Personen fast immer auf homo- und trans*phobe Menschen, derentwegen sie einst aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie verstecken sich, versuchen ihre Persönlichkeit zu verheimlichen, um psychischer und physischer Gewalt zu entgehen. Oft ist dieses Versteckspiel aber hinderlich im Asylprozess, wie Jusrist*innen bestätigen: wer versteckt lebt, kann das auch in seiner Heimat tun – so argumentieren BAMF-Entscheider*innen und Richter*innen mitunter. Damit ist die sexuelle Orientierung oder Identität eine Zwickmühle für queere Geflüchtete: wer sich outet, riskiert als ohnehin meist schwer traumatisierter Mensch weitere Repressalien, Drohungen, Mobbing und Gewalt zu erfahren. Wer sich versteckt, riskiert eine Ablehnung des Asylantrags.

Dieser Umstand ist für uns als menschenrechtspolitische Partei nicht tragbar. Wir kämpfen auf vielen politischen Ebenen gegen Regierungen, die die besondere Schutzbedürftigkeit queerer Geflüchteter ignorieren, obwohl diese in den EU-Asyl-Richtlinien explizit genannt ist.

Aktuell können in Fällen von psychischer und physischer Gewalt nur Einzelfallentscheidungen getroffen werden, und in der Regel nicht präventiv. Die Umverteilung erfolgt in andere Gemeinschaftsunterkünfte, wo das „Spiel“ potentiell von vorne beginnt.

Dieser Umstand macht es diesen Menschen nicht möglich, zur Ruhe zu kommen, zu schlafen, sich mit der Bewältigung des Erlebten auseinander zu setzen, und sich auf ihr Asylverfahren zu konzentrieren. Dieser Umstand macht es, je nach Örtlichkeit, unmöglich, wichtige Kontakte zu queeren Beratungsstellen zu knüpfen und zu halten, sich mit anderen Queers auszutauschen und für die Integration wichtige Freundschaften zu bilden.

Wir fordern daher:

  1. In allen sieben bayerischen Regierungsbezirken müssen in den jeweils größten Städten mit der mutmaßlich besten LGBTIQ*-Infrastruktur zentrale und/oder dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden für queere Geflüchtete. Diese müssen in ausreichender Zahl eingerichtet werden, bei Bedarf aufgestockt und ausschließlich queeren Geflüchteten vorbehalten bleiben, um eine sofortige Umverteilung aus Gemeinschaftsunterkünften so schnell wie möglich zu gewährleisten, wenn Bedarf besteht.
  2. In Beratungsbüros des BAMF und der Einrichtungen muss deutlich sichtbar und mehrsprachig als Aushang, aber auch im Gespräch darauf hingewiesen werden, dass sich Geflüchtete gegenüber ihren Berater*innen und den Behörden in Bayern nicht verstecken müssen und ihre sexuelle Orientierung oder Identität als Fluchtgrund ohne Bedenken äußern können, dass diese Information früh bekannt sein muss, um den Asylprozess nicht zu gefährden und dass diese Informationen streng vertraulich behandelt werden und nur mit dem Einverständnis und im Sinne der betreffenden Personen weitergeleitet werden.
  3. Queere Geflüchtete, die sich gegenüber Berater*innen oder dem BAMF als solche zu erkennen geben, müssen umgehend über die Möglichkeit einer Umverteilung informiert werden, bzw. in die oben genannten Einrichtungen proaktiv umverteilt werden.
  4. Die Einrichtungen sollen kooperativ mit queeren zivilgesellschaftlichen Einrichtungen betrieben werden, beziehungsweise eine Zusammenarbeit mit diesen grundsätzlich ermöglichen. Die Einrichtungen sollen grundsätzlich Zugang zu psychosozialer Beratung ermöglichen und die Untergebrachten ermutigen, diese anzunehmen.
  5. Die Bezirksregierungen werden über Belegung und Auslastung der Einrichtungen informiert und leiten diese Daten ihrerseits an das Bayerische Innenministerium weiter.

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