Pressemitteilung
Trägerkreis veröffentlicht wissenschaftliches Gutachten zur Pestizidreduzierung – Politischen Ankündigungen folgt oft keine konsequente Umsetzung
Nach weitreichenden politischen Ankündigungen von Ministerpräsident Markus Söder und der Bundesregierung zur drastischen Reduzierung von Pestizideinsatz in der Landwirtschaft müssen nun auch Taten folgen. Ein neues Rechtsgutachten des renommierten Umweltjuristen Dr. Stefan Möckel (UFZ Leipzig), das der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ in Auftrag gegeben hat, bilanziert die erzielten Fortschritte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Schutzgebieten und zeigt den umfassenden weiteren Handlungsbedarf der Gesetzgeber in Land und Bund. Denn selbst in Schutzgebieten der höchsten Kategorie wie Natura 2000 dürfen aufgrund zahlreicher Lücken in den Gesetzen in manchen Fällen noch hochgiftige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Das vollständige Rechtsgutachten ist ab dem Weltbienentag am 20. Mai 2022 unter auf der Homepage der Umweltstiftung verfügbar.
Sowohl in den Ankündigungen der Staatsregierung als auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung finden sich weitreichende politische Ziele zur Pestizidreduzierung. Das nun vorliegende umfassende Rechtsgutachten bilanziert, dass selbst bei den Regelungen zum Einsatz hochgiftiger Substanzen in und im Umfeld von Schutzgebieten noch große Defizite herrschen. Grund sind diverse Lücken in den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen. So sind insbesondere für NATURA-2000-Gebiete weder in den bayerischen Regelungen auf Länderebene noch in den entsprechenden Bundesgesetzen wirksame und den EU-Vorgaben entsprechende Genehmigungspflichten enthalten. Dabei erfüllen gerade diese Flächen beim Schutz der biologischen Vielfalt eine Rolle als besonders bedeutsame Schutzgebiete. Zur Behebung dieser Umsetzungsdefizite sind sowohl der Bund als auch Bayern verpflichtet.
Das Gutachten von Dr. Stefan Möckel fasst den aktuellen Status wie folgt zusammen:
„Insgesamt ist zu empfehlen, bundes- oder landesrechtlich den Einsatz von Pestiziden vollständig in und in der Nähe von Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sowie in den Kernzonen von Nationalparks, Naturmonumenten und Biosphärenreservaten zu untersagen und im Übrigen den Einsatz in diesen Schutzgebieten sowie in und in der Nähe von Natura 2000-Gebieten einem Genehmigungsvorbehalt mit behördlicher Verträglichkeitsprüfung zu unterwerfen. Bei der Festlegung der einzubeziehenden Abstandsflächen sollte bei kleineren Schutzobjekten (u.a. Biotope und Landschaftsbestandteile) zumindest die unmittelbare Abdrift und bei den größeren Schutzgebieten auch die weiträumigere Verfrachtung von Pestiziden mitberücksichtigt werden“.
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende: „Hausaufgaben machen! – sagt man zu Schulkindern. Die Liste unerledigter Aufgaben der Staatsregierung wird immer länger, dabei wäre es einfach: Pestizide in und um Schutzgebiete, den letzten Rückzugsgebieten für bedrohte Arten, das geht gar nicht! Hier muss die Staatsregierung unbedingt EU-Recht in Landesrecht umsetzen.“
Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender: „Die aktuelle Rote Liste gefährdeter Bienen in Bayern belegt, dass mehr als die Hälfte der Wildbienenarten bedroht ist. Zusammen mit der nach wie vor relevanten Krefelder Studie, die einen dramatischen Rückgang der Fluginsekten-Biomasse feststellte, ist somit doch überdeutlich, dass ein Handeln dringend erforderlich ist und wir endlich klare Regelungen zur Pestizidreduktion brauchen.“
Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag: „Zur Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ hat der Landtag beschlossen, den Einsatz von Pestiziden bis 2028 um die Hälfte zu reduzieren. Nach drei Jahren hat es die Staatsregierung noch nicht mal geschafft, eine valide Datenbasis vorzulegen. Wieder einmal stecken hinter den Ankündigungen von Söders Staatsregierung nur leere Versprechungen, auf die sich die Menschen in Bayern nicht verlassen können. Dabei zeigt das Volksbegehren doch klar: Die Menschen wollen weniger Pestizide in der bayerischen Landwirtschaft.“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Wir müssen im Naturschutz bei zentralen Punkten wie dem Insekten- und Gewässerschutz endgültig von einer Ankündigungspolitik zu einer Umsetzungsoffensive kommen. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ in Bayern und den so erzielten gesetzlichen Fortschritten ist zurzeit eher eine Stagnation festzustellen. Zur Umsetzung der Pestizidziele von Landes- und Bundesregierung sind weitere Gesetzespakete erforderlich, nicht Ankündigungen“.
Dr. Stefan Möckel (wissenschaftlicher Referent am UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht) ist Jurist und forscht seit 20 Jahren zum Verhältnis von Umwelt und Landwirtschaft sowie den diesbezüglichen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene.
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