Neue Stromtrassen für die Energiewende wollen wir nur dann, wenn es für sie einen unabhängig und klar berechneten Bedarf zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Verbindung mit einem Kohleausstiegsplan und einer konsequenten Energiewendepolitik gibt. Die Beweislast dafür liegt bei der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur. Der für die Energiewende nötige Stromnetzausbau kann sehr viel kleiner gestaltet werden und mancherorts überflüssig werden, wenn bei den selten gleichzeitig auftretenden Ereignissen von Kohlestrom- und Windstromüberangeboten die Einspeisung der Produzenten gekappt wird. Ansonsten Ertüchtigung von schon bestehenden 380 KV-Stromtrassen, verstärkter Ausbau der regionalen und dezentralen Energieproduktion, bevorzugt in die Hand von Bürgergenossenschaften und Kommunen, und Einsatz von schon bestehenden Speichermöglichkeiten. Sollte der Neubau von HGÜ-Leitungen erforderlich sein, ist auch auf eine Erdverkabelung zu setzen und die Bündelung mit bestehenden Infrastruktureinrichtungen (z.B. Autobahnen) vorzusehen. Es muss viel mehr Gewicht auf das Energiesparen und die Energieeffizienz gelegt werden, bei gleichzeitiger Entmonopolisierung der Stromproduktion und Rückführung des Stromnetzes in die Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand.
Beschlossen auf der Sitzung des Landesauschuss (vormals Parteirat) am 15. März 2015
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