LDK-Beschluss

Politik, die zu unserem Leben passt – Familienfreundliche Strukturen in der Kommunalpolitik jetzt verankern!

Die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt sollen weiter verbessert werden. Ziel ist es, unmittelbar nach der Kommunalwahl 2026 in den neu zusammengesetzten Stadt- und Gemeindegremien Bayerns familienfreundliche Bestimmungen in den Satzungen, Geschäftsordnungen und Abläufen zu verankern. Konkret setzen wir uns als bayerische Grüne auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass die folgenden – teilweise bereits in manchen Stadt- und Gemeindegremien – bestehenden Möglichkeiten Realität in jeder Kommune in Bayern werden:

Forderungen auf kommunaler Ebene:

  1. Online-Teilnahme an Sitzungen

Möglichkeit zur Teilnahme und Abstimmung an Sitzungen per Ton-Bild-Übertragung gemäß Art. 47a GO bei Verhinderung der Präsenzteilnahme.

Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Vorgaben zur Beschlussfähigkeit durch die Kommune.

Festlegung eines transparenten Anmeldeverfahrens.

  1. Familienfreundliche Sitzungszeiten

Festlegung einer maximalen Sitzungsdauer und einer familienfreundlichen Startzeit (die individuell nach den Bedürfnissen im Gremium zu Beginn der Wahlperiode eruiert werden soll).

Kein Aufruf neuer Tagesordnungspunkte nach einer festgelegten Uhrzeit (z. B. 22:00 Uhr), ausgenommen dringende Anfragen.

Nicht behandelte Tagesordnungspunkte werden in der nächsten Sitzung behandelt.

  1. Erstattung von mandatsbedingten Betreuungskosten

Pauschale Entschädigung von Betreuungskosten bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und bei Kindern mit Behinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen zur Wahrnehmung des Ehrenamts notwendigen Teilnahme an Sitzungen, Besprechungen oder anderen Veranstaltungen gemäß Art. 20a Abs. 4 GO. Gewährung nur auf Antrag. Eine (Teilzeit-) Beschäftigung soll nicht Hindernis für eine Entschädigungszahlung sein.

  1. Ausweisung von Räumlichkeiten als Still-, Ruhe und Beschäftigungsräume

Bereitstellung geeigneter Räume in kommunalen Sitzungsgebäuden.

  1. Frühzeitige Bereitstellung der Termine und Sitzungsunterlagen

Einhaltung von verbindlichen Fristen zur Bereitstellung aller relevanten Sitzungsunterlagen vor dem Sitzungstermin und rechtzeitige Kommunikation von Terminen, um ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu ermöglichen.

Forderung auf Landesebene bezüglich einer Änderung der Gemeindeordnung:

  1. Vertretungsregelung für kommunale Mandatsträger*innen

Ratsmitglieder sollen sich bei längeren Verhinderungen – z. B. wegen Familienzeit, Pflege oder beruflicher Gründe – vorübergehend durch die nachrückende Person der Wahlliste vertreten lassen können.

 

Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2025 in Erlangen.

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