Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 12.09.2020
Ziel der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine frühzeitige und tiefgreifende Konsultation der Bürger*innenschaft bei allen öffentlichen Projekten. Wir wollen keine Politik für Menschen, sondern Politik mit und von Menschen.
Dafür wollen wir, dass künftig den Entscheidungsverfahren auf allen Bürokratie- und Verwaltungsebenen eine neue Form der Konsultationsverfahren verpflichtend vorangestellt wird: Hierzu sind zukünftig beratende Bürgerbeteiligungsverfahren, z.B. im Sinne zufallsrekrutierter Konsensuskonferenzen, gesetzlich verpflichtend für alle Infrastrukturentscheidungen und andere Projekte der Orts-, Regional- oder Landesentwicklung, die das Gemeinwohl wesentlich betreffen, anzuwenden.
Zur Absicherung und Entwicklung strukturierter und geordneter Verfahren der beratenden Bürgerbeteiligungsprozesse fordern Bündnis 90/Die Grünen, auf allen betroffenen Politik- und Planungsebenen unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Koordinierungsstellen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Deren Aufgabe soll es sein, Leitlinien für eine konsultative Struktur in Gesetzen und Verordnungen sowie der öffentlichen Projektentwicklung zu entwerfen und fortzuschreiben. Die Koordinierungsstellen sollen zudem die Partizipationskultur fördern, frühzeitig (bereits zu Beginn von Projektierungsüberlegungen) alle anstehenden Vorhaben öffentlich machen und Konsultativverfahren organisieren sowie begleiten.



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