Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt ist alarmiert.
Das am Runden Tisch und in zahlreichen Fachgruppensitzungen ausgearbeitete Begleitgesetz zum Volksbegehren wird offensichtlich kurz vor der Ziellinie nach und nach systematisch aufgeweicht. Bereits Anfang Juni wurden im Umweltausschuss alle sinnvollen Änderungsanträge der Opposition von der Regierungskoalition abgeschmettert. In der heutigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses wurde stattdessen ein gestern, in letzter Sekunde von der CSU und den Freien Wählern vorgelegter Änderungsvorschlag verabschiedet. Der heute aufgrund der Mehrheitsverteilung verabschiedete Gesetzestext weicht Formulierungen auf, die erst vor wenigen Wochen im Umweltausschuss von einer großen Mehrheit beschlossen wurden.
„Über 1,7 Millionen Menschen haben ein unmissverständliches Zeichen für ein besseres Naturschutzgesetz in Bayern gesetzt. Mit großem Optimismus haben wir die Ankündigung des Ministerpräsidenten aufgenommen, dass er jetzt die längst überfällige Richtungsänderung beim Naturschutz vollziehen werde. Es wäre sehr enttäuschend, wenn jetzt in letzter Sekunde noch verwässert wird und aus dem ‚XL‘ ein ‚S minus X‘ wird. Und danach sieht es aus“, befürchtet Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende.
Die in letzter Minute eingereichten Veränderungen der Regierungskoalition weichen nicht nur die beschlossene Vorgabe eines Biotopverbundes von mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche bis 2030 umfassen auf, sondern betreffen auch das erklärte Ziel, den Flächenfraß im Freistaat maßgeblich zu reduzieren. „Dieser in letzter Minute eingereichte Änderungsantrag der Regierungskoalition ist für uns ein Alarmsignal. Wir werden jetzt sehr genau hinsehen und die Entwicklungen bei Biotopverbund und Flächensparen im Visier behalten. Die im Volksbegehren enthaltene Berichtspflicht wird uns dabei helfen. Wir werden also sehen, ob die Regierung den angekündigten und beschlossenen Zielen gerecht wird oder versagt“, erklärt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.
Die Naturschützer fordern auch eine regelmäßige Biotopkartierung und eine regelmäßige Bewertung der Agrarumweltmaßnahmen. Ein Antrag der Grünen, diese im gesamten Freistaat alle zehn Jahre durchzuführen, wurde aber abgelehnt. Stattdessen erweckt die Regierungskoalition nun mit ihrem Antrag, bereits vor Start einer Biotopkartierung den Eigentümern kostenlose „Schlichtungsverfahren“ anzubieten, nach Meinung des Trägerkreises völlig falsche Erwartungen. Die Einstufung einer Fläche als Biotop ist laut den Naturschützern eine rein fachliche Angelegenheit auf der Basis der festgestellten Arten. Darüber kann nicht verhandelt werden, die Einstufung als Biotop liegt nicht im Ermessen von Grundeigentümern. Es ist zu befürchten, dass das bereits jetzt zu knappe Personal in den Unteren Naturschutzbehörden von diesen sogenannten Schlichtungsverfahren völlig aufgezehrt wird.
Als besonders kritisch stuft der Trägerkreis auch die Aufweichung des Gesetzestextes beim Thema Flächenfraß ein. Für Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag, bedeutet das: „Es zwickt an etlichen Stellen, insbesondere beim Riesenproblem Flächenfraß. Beim Kampf für den Erhalt unserer geerbten Natur und Kulturlandschaft kommen wir mit diesem Gesetzespaket keinen Millimeter weiter. Hier werden wir Landtags-Grünen deshalb in Kürze erneut einen eigenen Vorschlag präsentieren.“
Die Initiatoren des Volksbegehrens bedauern sehr, dass die sachlich sinnvollen Änderungsanträge der Oppositionsparteien zum Begleitgesetz allesamt von der Regierungskoalition abgelehnt wurden. Hierzu zählt auch die stärkere Verpflichtung der Kommunen zu mehr Natur und Artenschutz und die Forderung Beleuchtung an allen Fassaden, nicht nur an öffentlichen Gebäuden, zu beschränken. Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung zeigt sich alarmiert: „Ministerpräsident Dr. Söder hat den Bürgerinnen und Bürgern unzählige Male ein massives plus im Naturschutz zusätzlich zum Volksbegehren versprochen. Wir sind daher über die aktuellen Änderungsanträge der Fraktionen CSU / FW beunruhigt, sie können durchaus zu einer kritischen Bewertung ihrer Ergänzungsgesetzes führen.“



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