Bildung

Leitbild Friedenswissenschaft

Damit, dass „das Denken der Zukunft Kriege unmöglich machen“ muss, hat einst Albert Einstein seinen Anspruch auch an die Wissenschaft formuliert. Diese soll nicht ohne ethische Grundsätze forschen. Wissenschaftliche Forschung und Lehre trägt nicht nur Verantwortung gegenüber dem Rest der wissenschaftlichen Community, GeldgeberInnen und direkten NutzerInnen der wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern gegenüber der Gesellschaft als Ganzem.

Eine solche soziale Verantwortung kann verschiedene Ausprägungen annehmen. So können sich WissenschaftlerInnen primär ethischen Grundsätzen, wie der Gleichwertigkeit aller Menschen verpflichten oder sich etwa die Beseitigung gesellschaftlicher Missstände zur Aufgabe machen. Friedenswissenschaft als Leitmotiv hat, spätestens mit der Mitte des 20. Jahrhunderts und den fortschreitenden Erkenntnissen in der Kernforschung, an Relevanz gewonnen. Friedenswissenschaft beschränkt sich nicht nur auf Sozial- oder Geschichtswissenschaften, die die Umstände der Entstehung von Konflikt und Frieden untersuchen, sondern wirkt in alle Fachdisziplinen hinein.

Das Leitbild der Friedenswissenschaft greift schon an den Grundlagen des Wissenschafssystems an. Jede Disziplin sollte die ethisch-philosophischen Grundlagen seiner eigenen Fachkultur auch in die eigene Arbeit miteinbeziehen. Wir sehen es daher als unerlässlich an, ethische Grundlagen in jeglicher wissenschaftlichen Ausbildung zu vermitteln. Sie sind die Grundlagen, damit eine Disziplin später auf ethische wie technische Voraussetzungen zur Abschätzung der Folgen beispielsweise einer Technologie oder einer Wirtschaftstheorie zurückgreifen kann. Öffentliche Forschung muss sich dem gesellschaftlichen Leitbild der Friedenswissenschaft verpflichtet fühlen! Ein bedeutsamer Hebel besteht dabei in der Vergabe öffentlicher Drittmittel. Wissenschaftsgesellschaften wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft sollten dieses Leitbild ebenso übernehmen, wie sie bereits Frauenförderung und Diversity unterstützen.

In diesem Kontext müssen auch konkret Instrumente wie Transparenz und Zivilklauseln vorangetrieben werden.

Transparenz an bayerischen Hochschulen schaffen

Damit die öffentliche Forschung dem Leitbild der Friedenswissenschaft gerecht werden kann, muss die Annahme von Drittmittelprojekten an Hochschulen und Universitäten transparenter gestaltet werden. Nur wenn alle Interessensgruppen innerhalb und außerhalb der Hochschulen detaillierte Informationen über die laufenden Forschungsprojekte erhalten, kann projektbegleitende Folgenabschätzung und die Diskussion ethischer Bedenken gewährleistet werden. Dafür muss das bayerische Hochschulgesetz um umfassende Offenlegungspflichten und Transparenzvorschriften für Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen ergänzt werden.

Wir wollen, dass Hochschulen zukünftig öffentliche Register zu ihren laufenden und geplanten Projekten führen müssen. In diesen soll der Auftraggeber samt Geschäftsfeld der Abteilung, Titel des Projektes, Zielsetzung, Projektzeitraum bzw. Vertragslaufzeit, Finanzvolumen und Informationen zu Geheimhaltungsverpflichtungen bereits vor Projektbeginn aufgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse aus dem angegebenen Geschäftsfeld klar hervorgeht. Bei der öffentlichen Nennung des genauen Projektnamens können auf begründeten Antrag hin zeitlich befristete Ausnahmen gewährt werden.

Freier Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Der freie Zugriff der Gesellschaft auf öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen, sollte selbstverständlich sein. Solch eine Pflicht zur offenen Publikation würde zu der geforderten Transparenz beitragen. So könnten sowohl WissenschaftlerInnen als auch die interessierte Öffentlichkeit Klarheit über Richtung und Ergebnisse der Forschungsarbeit erlangen. Eine Verpflichtung zur kostenfrei zugänglichen Zweitveröffentlichung (Open Access) für alle Arbeiten, die im öffentlich finanzierten Wissenschaftsbetrieb entstanden sind, sieht beispielsweise auch das Hochschulgesetz im Nachbarland Baden-Württemberg bereits jetzt vor.

Zivilklauseln fördern – Zivilgesellschaft an der Hochschule unterstützen

Wir wollen so genannte Zivilklauseln als freiwillige Selbstverpflichtungen der Hochschulen zum Verzicht auf Rüstungsforschung fördern. An vielen bayerischen Hochschulen gibt es Initiativen, sowohl vonseiten Studierender als auch von Lehrenden, die solche Selbstverpflichtungen fordern. Diese lokalen Bündnisse sollen Unterstützung durch die Politik erhalten um zivile und friedliche Forschung an Bayerns Hochschulen zu fördern. Eine Zivilklausel könnte, neben der von uns geforderten Pflicht zur Offenlegung und Transparenz, für die Hochschulen einen Verzicht auf rüstungsnahe Forschung bedeuten.

Zur Bestimmung, ob Projekte vorrangig militärischen Zwecken dienen oder dienlich sein können, sollten die Hochschulen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Prüfgremien einrichten, die sich nicht vorrangig mit den rein fachlichen Aspekten, sondern vor allem mit ethischen Fragestellungen beschäftigen sollen – nach den Vorbildern der Ethikkommissionen, die vor allem im medizinischen Forschungsbereich verbreitet sind. In diesen Gremien sollten alle an der Hochschule vertretenen Statusgruppen (HochschullehrerInnen, wissenschaftlicher Mittelbau, Studierende, nichtwissenschaftliches Personal) paritätisch an der Entscheidungsfindung beteiligt sein.

Um auch von öffentlicher Hand Anreize für die Einführung von Zivilklauseln zu schaffen, wäre es möglich, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu ziviler und friedlicher Forschung als Bonus bei der Vergabe öffentlicher Drittmittel – etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft – anrechenbar zu machen. Nicht zuletzt sollte auch der Freistaat selbst in seinen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auf eine friedliche Ausrichtung der Forschung an bayerischen Forschungseinrichtungen pochen.

Wir fordern deshalb:

  • Die Vergabe öffentlicher Drittmittel soll an das Leitbild der Friedenswissenschaft gekoppelt werden
  • Ethische Grundlagen und Folgenabschätzung gehören in das Curriculum jeglicher wissenschaftlicher Ausbildung
  • Über eine Transparenzklausel sollen Forschungsvorhaben im Freistaat detailliert offengelegt werden
  • Durch eine Verpflichtung auf Open-Access-Standards soll auch die Öffentlichkeit von Forschungsergebnissen profitieren
  • Die Einführung von Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen soll von der Politik gefördert werden
  • Die Einführung paritätisch besetzter Prüfgremien zur Umsetzung der Zivilklauseln

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