Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 14.12.2019
In einer sich in atemberaubendem Tempo verändernden Welt, deren Komplexität viele Menschen fordert, in Anbetracht von Digitalisierung, Globalisierung und „fake news“ gibt es kein Lebensalter, das ohne Dazulernen auskommt. Kultur- und Weiterbildungsangebote sind gleichermaßen soziale Absicherung, Integration von Benachteiligten und Sicherung unserer Demokratie. Die dafür nötige Infrastruktur zu stärken und auszubauen ist für uns eine Überlebensaufgabe.
Mit dem Wandel unserer Gesellschaft verändern sich auch die Anforderungen, die Beruf und Alltag an jeden Einzelnen stellen. Bildung ist der entscheidende Schlüssel, mit dem wir unsere individuelle Zukunftsfähigkeit und damit auch die Zukunft unserer Gesellschaft sichern. Diese ist jedoch keinesfalls mit dem Ende der Ausbildung, des Studiums oder dem Einstieg in das Berufsleben abgeschlossen. Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft – mit hoher Rendite und der Chance auf gerechte Teilhabe. Weiterbildung steht aber nicht allein im Dienst von Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung, die Mündigkeit Erwachsener und die selbstbestimmte Lebensführung kann nicht überschätzt werden.
Daher brauchen wir eine neue Weiterbildungskultur. Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen darf nicht länger dem Zufall überlassen werden, den Fähigkeiten der oder des Einzelnen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen, den höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten. Stattdessen gehört Weiterbildung in öffentliche Verantwortung. Weil sie der Erstausbildung in puncto Relevanz künftig nicht nachstehen wird, muss sie neben Schule, Ausbildung und Studium eine vierte gleichberechtigte Säule unseres Bildungssystems werden.
Wir fordern:
- ein allgemeines Recht auf Weiterbildung und die Verankerung von Weiterbildung als gleichberechtigte vierte Säule des Bildungssystems;
- Bildungsurlaub auch in Bayern durch ein Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz, das Arbeitnehmer*innen zur Weiterbildung motiviert – dies ist auch für Arbeitgeber*innen ein unverzichtbarer Wert;
- Unterstützung beim Lebensunterhalt und bei den Weiterbildungskosten für alle, die nicht in den Genuss von Bildungsurlaub kommen – damit auch die weiterlernen können, denen das bisher niemand zutraut und bezahlt;
- die ausreichende finanzielle Förderung der bestehenden Weiterbildungsinfrastruktur wie insb. der Volkshochschulen und öffentlichen Bibliotheken, damit wohnortnahe Weiterbildungsangebote bezahlbar sind und auf diese Weise allen Bürger*innen offenstehen;
- die gleichberechtige finanzielle Förderung auch kleinerer freier Träger, z.B. der Friedens-, Umweltschutz-, Nachhaltigkeits-, Demokratie-, Integrations-, Inklusions-, Entwicklungshilfe-, Kultur-, LGBTIQ- und Frauenbildung;
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