Tierschutz

Kennzeichnungspflicht tierischer Produkte

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2019 in Lindau

Die Landesdelegiertenkonferenz spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht aller tierischen Lebensmittel aus. Sie setzt sich auf Bundesebene für ein Modell mit folgenden Merkmalen ein:

  • Erfassung aller Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen oberhalb einer Bagatellgrenze.
  • Verpflichtender Charakter
  • Vierstufig:
    • Stufe 1: Gesetzlicher Mindeststandard
    • Stufe 2: Mittlerer Tierschutzstandard mit deutlich über die Stufe 1 hinausgehenden Anforderungen (u.a. deutlich erhöhtes Platzangebot)
    • Stufe 3: Erhöhter Tierschutzstandard, angelehnt an die Anforderungen des EU-Bio-Siegels
    • Stufe 4: Höchster Tierschutzstandard mit deutlich über das EU-Bio-Siegel hinausgehenden Anforderungen bzgl. tierschutzrelevanter Kriterien
  • Einbeziehung des gesamten Tierlebens von der Geburt bis zum Tod, inkl. der Schlachtung
  • Höhere Anforderungen und zusätzliche Kriterien für die Stufen 2-4 als bei der bestehenden Haltungskennzeichnung des Handels und dem geplanten staatlichen Tierwohllabel von Julia Klöckner.
  • Farbliche und schematische Visualisierung der jeweiligen Tierhaltung
  • Verwendung neutraler und aussagekräftiger Begrifflichkeiten anstelle von Verschleierung („Stallhaltung plus“, „Außenklima“) und Schönfärberei („Tierwohl“, „Premiumstufe“ usw.) wie beim Kennzeichnungssystem des Handels und dem geplanten staatlichen Tierwohllabel.
  • Sofortige Verschärfung der rechtlichen Anforderungen insbesondere bei der Schlachtung, perspektivisch auch in sämtlichen anderen Bereichen der Tierhaltung. Bereits bestehende europäische Vorgaben wie zum intakten Ringelschwanz sind einzuhalten.
  • Importtiere, die der Lebensmittelkette zugeführt werden, müssen im Rahmen der Haltungskennzeichnungskriterien diese Standards ebenfalls erfüllen.
  • Eine Länderkennzeichnung, analog zur Geflügel-Kennzeichnung, 4XD (geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet in Deutschland) sollte die Haltungskennzeichnung begleiten.

Die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben ist durch deutlich verstärkte staatliche Kontrollen zu gewährleisten.

Beschluss als PDF

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