LDK-Beschluss

Keine Abschiebungen nach Syrien und Wiederaufnahme des Familiennachzugs

Seit dem überraschenden Sturz des Diktators Baschar al-Assad am 8. Dezember 2024 ist die Lage in Syrien alles andere als stabil. Zwar ist mit dem Fall des Regimes der ursprüngliche Fluchtgrund für viele Syrer*innen weggefallen, von einem sicheren Land kann man jedoch keinesfalls sprechen. Das zeigen beispielsweise die Massaker an Minderheiten, wie den Drus*innen in Suweida oder den Alawit*innen in Banias. Eine Rückkehr ist für viele Syrer*innen allerdings auch durch die weitgehende Zerstörung Syriens derzeit unmöglich.

Die Forderungen von Bundesinnenminister Dobrindt nach Abschiebungen nach Syrien sind vor diesen Hintergründen haltlos.

Wir fordern die bayerische Landesregierung auf, hier klar zu widersprechen, keine Menschen aus Bayern nach Syrien abzuschieben und sich auf der Innenminister*innenkonferenz klar gegen entsprechende Pläne auszusprechen.

Stattdessen fordern wir die umgehende Wiederaufnahme des Familiennachzugs auch für Menschen mit subsidiärem Schutz. Die erzwungene Trennung von Ehepartner*innen, Kindern oder Eltern ist äußerst belastend und gerade mit Blick auf die Gewalttaten in Syrien nicht zu rechtfertigen.

Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2025 in Erlangen.

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