Integration

Integrieren statt Ausgrenzen!

Bayern darf bundesgesetzliche Spielräume für schnelle Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Arbeit und dezentrale Unterbringung bzw. Wohnen nicht blockieren!

Wir fordern:

  1. Keine bayerischen Sonderregelungen von Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme-verboten für AsylbewerberInnen in Bayern,
  2. Wohnsitzzuweisungen von anerkannten Geflüchteten sowie Um- und Neuverteilungen von AsylbewerberInnen sind zu vermeiden. Es muss sichergestellt werden, dass bisher begonnene Integrationsleistungen in Bildung und Arbeit fortgeführt und Beziehungen zu HelferInnen und Helferkreisen erhalten werden und am Wohnort Integrationschancen bestehen. Es dürfen keine neuen Massenunterkünfte geschaffen, bestehende abgebaut werden,
  3. Vorrangprüfung auch in Bayern beenden, Bemühungen der Wirtschaft um die Integration in Arbeit unterstützen,
  4. Führerscheinerwerb zulassen, wie in anderen Bundesländern auch,
  5. Sondereinrichtungen für Geflüchtete aus den sog. sicheren Herkunftsländern in normale Erstaufnahmen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte mit entsprechenden Standards umwandeln,
  6. Die Arbeit der Ehrenamtlichen wie auch Eigeninitiative, Teilhabe und Partizipation der Geflüchtete anerkennen und unterstützen, Asylsozialarbeit und Migrationsarbeit ausbauen.
  7. Kommunen entlasten, z.B. durch die Errichtung von kommunalen Integrationszentren, Bundesmittel zur Unterstützung der Geflüchtetenarbeit in den Kommunen an die Kommunen weiterreichen.
  8. Schulpflicht für Kinder
  9. Mehr Sprachkurse statt Strafandrohungen!

 

Zu den einzelnen Punkten:

  1. Die im Bundesintegrationsgesetz vorgesehenen 3+2 Duldungsregelung (sicherer Aufenthalt während der dreijährigen Ausbildung und einer zweijährigen Praxisphase) soll auch in Bayern umgesetzt werden: Bayern darf nicht durch restriktive Ausbildungs- und Arbeitsaufnahmeverbote die Absicht des Bundesgesetzgebers für Berufsausbildung von Geflüchteten dadurch unterlaufen, indem bayerische Ausländerbehörden Geflüchteten, die ein Ausbildungsplatzangebot haben, verwehren, diesen Ausbildungsplatz anzutreten.
  2. Die zum 1. September 2016 in Bayern eingeführte Wohnsitzzuweisung ist abzulehnen, die diesbezügliche Durchführungsverordnung (DV) Asyl des Bayerischen Sozialministeriums ist wieder abzuschaffen. Es muss sichergestellt werden, dass bisher begonnene Integrationsleistungen in Bildung und Arbeit fortgeführt und Beziehungen zu HelferInnen und Helferkreisen erhalten werden, ausreichender Zugang zu Integrationschancen vorhanden ist. Wohnsitzzuweisungen lösen die Probleme der Wohnungsnot anerkannter Geflüchteter nicht, sie mindern nicht mal die Gefahr drohender Obdachlosigkeit. Die DV Asyl entpuppt sich als Bürokratiemonster, und macht Integrationsarbeit zu Nichte.

Es dürfen keine neuen Massenunterkünfte oder Ghettos geschaffen werden, da diese Konflikt- und Frustrationsorte darstellen und Integration behindern. Alleinreisende, alleinerziehende und Familien dürfen nicht zusammen mit alleinreisenden Männern untergebracht werden. Anerkannte Geflüchtete müssen endlich dabei unterstützt werden, schnell aus Gemeinschaftsunterkünften, in denen die Privatsphäre eingeschränkt und Integration in Arbeit und Bildung erschwert ist, schnell ausziehen zu können. In Bayern leben derzeit 140 000 AsylbewerberInnen, darunter 22 000 mit Anerkennung in Gemeinschaftsunterkünften! Wir brauchen mehr Initiativen zur Schaffung von Wohnraum, und zur Unterstützung beim Start in ein eigenständiges Leben. Getrennt untergebrachte Familien müssen schnell die Möglichkeit bekommen, endlich zusammenziehen zu können.

Das Bundesintegrationsgesetz löst die Probleme der Geflüchteten nicht. Es ermöglicht die Wohnsitzzuweisung für jede/n anerkannte/n AsylbewerberIn, die nicht mindestens 721 Euro monatlich netto verdient. Durch eine neue Verordnung will das Sozialministerium zudem anerkannte Flüchtlinge bestimmten Landkreisen zuweisen, die dann Gemeinden zur Aufnahme verpflichten können. Anerkannte Flüchtlinge ohne Mindesteinkommen sollen nach dieser neuen Verordnung des Sozialministeriums sogar gegen ihren Willen in andere Landkreise, andere Regierungsbezirke umverteilt werden können oder in Gemeinschaftsunterkünfte eingewiesen werden können.

Wir wollen, dass Menschen nach Zuerkennung der Geflüchteteneigenschaft oder des subsidiären Schutzes so schnell wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen können, worunter auch die freie Wohnsitzwahl zählt. Wohnsitzauflagen für Geflüchtete dürfen nicht dazu führen, dass Menschen nach einem langen und mühseligen Integrationsprozess erneut entwurzelt werden können und am „Ort xy“ wieder von vorne beginnen müssen. Die Kommunen sollen besser dabei unterstützt werden, bedarfsgerechte Wohnungen für alle Wohnungssuchenden schaffen zu können.

Die Umverteilungen von Geflüchteten, bei denen Helferkreis-Geflüchtetenbeziehungen getrennt werden, erbrachte Integrationsleistungen von Erwachsenen wie Kindern entwertet werden, Integrationschancen wie erreichbare Sprachkurse, Schulen und Arbeitsplätze verwehrt werden, müssen umgehend beendet werden.

  1. Vorrangprüfung auch in Bayern beenden, Bemühungen der Wirtschaft um die Integration in Arbeit unterstützen und nicht behindern: Das Bundesintegrationsgesetz ermöglicht die Abschaffung der umstrittenen und bürokratischen Vorrangprüfung (hierbei muss bei jeder offenen Stelle geprüft werden, ob diese Stelle von deutschen Staatsbürgern besetzt werden kann). Während viele Bundesländer sie ganz abgeschafft haben, wurde sie in Bayern nur in den Arbeitsamtsbezirken, in denen die Arbeitslosigkeit 2015 unter 3 Prozent lag, abgeschafft. In 11 von 23 BA-Bezirken bleibt die Vorrangprüfung bestehen. Nur in folgenden Bezirken wird sie ausgesetzt: Ansbach-Weißenburg, Deggendorf, Donauwörth Ingolstadt, Kempten – Memmingen, Landshut – Pfarrkirchen, Regensburg, Rosenheim, Schwandorf, Weilheim, Würzburg und Freising. Das bundesweite 80-Cent- Arbeitsmarktprogramm für Geflüchtete setzt die CSU-Regierung dagegen voll um und schafft schlecht bezahlte Aushilfejobs auf Steuerzahlerkosten. Statt diesem Sonderweg, der eine reguläre Arbeitsaufnahme für Geflüchtete verhindert, sollte Geflüchteten der Weg in den Arbeitsmarkt nicht länger erschwert werden und die bürokratielastige Vorrangprüfung in ganz Bayern abgeschafft werden.
  2. Wir wollen den Führerscheinerwerb durch Geflüchtete zulassen, wie dies auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Während dort auch gestattete oder geduldete Geflüchtete – wie andere AusländerInnen auch – einen Führerschein erwerben dürfen, dürfen es in Bayern nicht mal anerkannte Geflüchtete, wenn ein Teil ihrer Passangaben auf persönlichen Angaben beruhen. Wir wollen, dass Geflüchtete auch in ländlichen Gemeinden mit schlechtem ÖPNV-Angebot zur Arbeit kommen können.
  3. Wir wollen die Rückkehrzentren für Geflüchtete aus den sog. sicheren Herkunftsländern in normale Einrichtungen umwandeln. Wir fordern eine Beendigung der Praxis, Geflüchtete aus immer weiteren Ländern, derzeit aus der Ukraine, in die Einrichtungen für Angehörige aus den sog. sicheren Drittstaaten umzusiedeln.
  4. Die Arbeit der Ehrenamtlichen wie auch Eigeninitiative, Teilhabe und Partizipation der Geflüchtete wollen wir unterstützen und stärken. In wichtige Entscheidungen vor Ort, wie z.B. der Schließung bzw. des Neubaus von Einrichtungen sollen auch Helferkreise einbezogen werden. Die „Betreuungsquote“ bei der Asylsozialarbeit liegt derzeit rechnerisch bei 1:300. Hier muss aufgestockt werden. Für die Betreuung der anerkannten Geflüchtete brauchen wir mehr Migrationssozialarbeit.
  5. Kommunen sollen in ihrer Integrationsarbeit gestärkt werden, z.B. die Errichtung von kommunalen Integrationszentren, die Bundesmittel zur Unterstützung der Geflüchtetenaufgaben in den Kommunen sind an die Kommunen anteilig weiterzureichen und nicht im vollständig im Landeshaushalt einzubehalten.
  6. Schulpflicht ist Kinderrecht, deshalb darf die Schulpflicht nicht ausgesetzt werden und muss ab der Erstaufnahme unabhängig der Ankunftszeit gelten. Auch Kinder, die erst seit kurzem in Deutschland wohnen oder Deutschland verlassen sollen und sich deshalb aktuell in Abschiebelagern befinden sind Kinder und haben deshalb ein Recht auf Schulbildung.
  7. Um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, muss die Möglichkeit des Spracherlernens mittels Sprachkurse gegeben sein. Aktuell ist es für Menschen, die die Deutsche Sprache lernen und sich integrieren möchten schwierig, einen Platz in einem Integrationskurs zu bekommen. Daher sollten diese Kurse weiter stark ausgebaut und nicht Geflüchteten damit gedroht werden, ihre Leistungen zu kürzen. Das baut zusätzlichen unnötigen Druck auf die Teilnehmer*innen des Sprachkurses auf.

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