Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 15.02.2020
Parteien leben von dem in sie gesetzte Vertrauen und damit von ihrer Glaubwürdigkeit.
Einen sehr sensiblen Bereich stellt in diesem Zusammenhang die Parteienfinanzierung dar und damit verbunden der grundsätzliche Umgang mit den Partei-Finanzen. Unregelmäßigkeiten führen zu starkem öffentlichen Interesse und zu Vertrauensverlusten bei Wähler*innen und Mitgliedern.
Wir sind deshalb als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern im Rahmen des Wachstumsprozesses und der Professionalisierung gut beraten, Strukturen zu schaffen, die es unseren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen ermöglicht, Verdachtsmomente von finanziellen Unregelmäßigkeiten einfach und schnell zu melden.
Eine Partei mit ihren Freiwilligen-Strukturen ist darauf angewiesen, dass ihre Mitglieder rechtzeitig Ungereimtheiten erkennen und diese auch melden. Wir sind den Hinweisgeber*innen, aber auch den beschuldigten Personen verpflichtet, dass mit diesen Fragestellungen diskret, neutral und gewissenhaft umgegangen wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist hierbei in einer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen, einen adäquaten Aufklärungs-Prozess bereitzustellen.
Verdachtsmomente
Für die Hinweisgeber*innen selbst stellt eine Verdachtsäußerung eine nicht zu unterschätzende Belastung dar: Zum einen hinterfragt man sich selbst, ob die gemachten Beobachtungen wirklich den Tatsachen entsprechen. Zum anderen verdächtigt man gegenüber Dritten einen Menschen, mit dem man vertrauensvoll zusammenarbeiten wollte und der zumeist ein Parteiamt bekleidet.
Darüber hinaus wird durch die Formulierung von Anschuldigungen die/der Hinweisgeber*in selbst zum Objekt von Fragestellungen. Die/der Hinweisgeber*in muss damit rechnen, dass ihre/seine eigene Integrität hinterfragt wird.
Hinweisgeber*innen sind somit besonderen Belastungen ausgesetzt, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit mit der verdächtigten Person im weiteren Verlauf der Untersuchungen fortgesetzt werden muss.
Es ist für alle involvierten Personen daher äußerst bedeutsam, dass sensibel mit dem Untersuchungsgegenstand und den beteiligten Personen umgegangen wird, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.
Fürsorgepflicht
Da solche Verdachtsmomente die absolute Ausnahme- und nicht der Regelfall sind, wissen Kassierer*innen, Rechnungsprüfer*innen aber auch Vorstände nicht, wie diese Verdachtsmomente bestmöglich aufgeklärt und gesteuert werden können. Es gibt meist kein historisches Wissen, wie man damit verantwortungsvoll umgehen kann.
Somit kann erheblicher Schaden für einzelne Personen aber auch für die Partei entstehen. Dem sollten wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch wirksame Maßnahmen entgegenwirken.
Aufklärungsinteresse
Da es sich um Verdachtsmomente handelt, die zunächst einmal genauer untersucht und validiert werden müssen, ist es ein Drahtseilakt die notwendige Transparenz gegenüber den betroffenen Partei-Gliederungen aber auch gegebenenfalls gegenüber der Öffentlichkeit walten zu lassen.
Um in diesem Umfeld ein entsprechendes Vertrauen in den Aufklärungswillen einer Partei entgegen bringen zu können, ist es für Hinweisgeber*innen von besonderer Wichtigkeit, dass durch entsprechende Strukturen sichergestellt ist, dass dem Verdachtsmoment unverzüglich, ohne Ansehen der Person, politischen Interessen und verfügbaren Kapazitäten in der Landesgeschäftsstelle, gewissenhaft nachgegangen wird.
Dauerhafte Strukturen schaffen – Ombudsstelle Finanzen
Die Grüne Bundestagsfraktion macht sich für die Ausweitung des Whistleblower-Schutzes in unserer Gesellschaft stark. Machen wir uns auf, Hinweisgeber*innen in unserer Partei ebenfalls die notwendige Unterstützung in dieser für sie schwierigen Situation zukommen zu lassen. Gewähren wir ihnen, wie bereits den Menschen, die selbst Opfer von sexuellen Belästigungen geworden sind und jenen, die dies bei anderen beobachtet haben, eine der Situation angemessene spezielle Unterstützung.
Grüne Mitglieder und Mitarbeiter*innen brauchen eine Anlaufstelle außerhalb der Partei, an die sie gegebenenfalls beobachtete Unstimmigkeiten im Finanzgebaren melden können. Es braucht eine Ombudsstelle Finanzen.
Zusammensetzung und Berufung der Ombudsstelle Finanzen:
- Die Ombudsstelle Finanzen soll aus einer/einem Wirtschaftsprüfer*in und einer/einem Jurist*in (quotiert nach Geschlecht) bestehen, welche nicht Parteimitglieder sind.
- Die Ombudspersonen werden für jeweils zwei Jahre vom Landesausschuss beauftragt. Eine Zusammenarbeit bei der Einrichtung einer Ombudsstelle Finanzen mit anderen Landesverbänden und/oder dem Bundesverband ist möglich.
Aufgaben der Ombudsstelle Finanzen:
- Aufklärung
- Die Ombudsstelle nimmt Hinweise zu Finanz-Unregelmäßigkeiten von Parteimitgliedern und Mitarbeiter*innen entgegen. So soll ein Raum geschaffen werden, in dem Parteimitglieder und Mitarbeiter*innen geschützt persönliche, strukturelle oder institutionelle Schwachstellen im Umgang mit Parteifinanzen ansprechen können.
- Sie untersucht die Verdachtsmomente unmittelbar und selbständig. Hierzu sind Parteimitglieder und Gremien gegenüber der Ombudsstelle auskunftspflichtig.
- Sie unterrichtet den betroffenen Personenkreis und die betroffenen Gremien regelmäßig über den Untersuchungsgegenstand und -fortschritt.
- Hinweisgeber*innen und betroffene Gremien (Vorstandsmitglieder o.ä.) erhalten einen vollumfänglichen schriftlichen Abschlussbericht zum Untersuchungsgegenstand. Der Abschlussbericht informiert über Ergebnisse und getroffene Maßnahmen.
- Straftaten werden von der Ombudsstelle angezeigt.
- Unterstützung von Hinweisgeber*innen und Zeugen:
- Hinweisgeber*innen und Zeug*innen werden im Fall von notwendigen Aussagen gegenüber Behörden – zum Beispiel Polizeibeamten oder vor Gericht – durch die Ombudsstelle unterstützt.
- Darüber hinaus sollte die Stelle Coaches zur Begleitung der betroffenen Personen während der Untersuchung benennen können.
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Prophylaxe
- Die Ombudsstelle Finanzen erfasst die Verdachtsfälle und unterrichtet den Landesvorstand und Finanzausschuss regelmäßig sowie vertraulich über Verdachtsfälle und bringt Vorschläge zur Vermeidung ein.
- Basierend auf den Berichten erarbeiten Landesfinanzausschuss und Landesvorstand wirksame Gegenstrategien in den Parteistrukturen.
Bekanntmachung der Ombudsstelle:
Damit die Ombudsstelle Finanzen ihre volle Wirkung entfalten kann, ist es zwingend notwendig für einen entsprechenden Bekanntheitsgrad bei den Mitgliedern und für einen niedrigschwelligen Zugang zu sorgen. Hierfür werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Eine eigene Rufnummer und eine eigene Email-Adresse sind die Schnittstelle zwischen Hinweisgeber*in und der Ombudsstelle Finanzen.
- Ihre Bekanntmachung erfolgt durch entsprechende Hinweise auf Briefpapier, parteiinternen Publikationen sowie auf der Homepage und im Newsletter.
- Verankerung der Ombudsstelle Finanzen in der Landessatzung.
Nicht zuletzt verbleibt bei der Partei die Aufgabe, nach der Aufklärung von Verdachtsmomenten zu Unrecht beschuldigte Personen bestmöglich zu rehabilitieren.
Wir machen uns auf den Weg, um unsere Strukturen zu verbessern und durch verschiedene Maßnahmen dauerhaft Hinweisgeber*innen zu schützen und zu unterstützen. Wir setzen die entsprechenden Maßnahmen ab Beschluss innerhalb von 12 Monaten um. Eine Validierung der Maßnahmen erfolgt spätestens nach 5 Jahren.
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