Digitalisierung

Für Stadt und Land in die digitale Zukunft investieren

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2019 in Bad Windsheim

 

Die Kommunikationstechnologie 5G bildet die Grundlage vieler neuer Technologien wie Internet of Things, Autonomes Fahren, Industrieautomatisierung und einiges mehr. Diese Technologien werden die wirtschaftliche Entwicklung des nächsten Jahrzehnts massiv prägen.

Aktuell befindet sich Deutschland in der EU beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im hinteren Viertel. Wir verpassen dadurch sowohl einen wichtigen Umbau unserer Wirtschaft als auch die Möglichkeit diese Entwicklung sozial und ökologisch zu gestalten.

Bayern muss hier eine Vorbildrolle übernehmen. Der Freistaat muss mit eigenen Mitteln in den Ausbau der Infrastruktur investieren, soziale und ökologische Maßstäbe für die Nutzung dieser Technologien entwickeln und die Teilhabe an Daten ermöglichen.

Wenn wir die Forderung nach gleichwertigen Lebensbedingungen ernst nehmen wollen, dann muss die digitale Infrastruktur gleichberechtigt in ländlichen wie urbanen Räumen ausgebaut werden. Denn solange moderne Anwendungen und Dienste im ländlichen Raum nicht genutzt werden können und Firmen (und somit Arbeitsplätze) aufgrund schlechter Netzanbindung weiterhin bevorzugt in städtischen Gebieten ansässig werden, werden wir langfristig dem Zuzug in Ballungsräume nicht entgegenwirken können.

Bei der Ausschreibung neuer Netztechnologien müssen Konsequenzen aus den Fehlern der 4G und 5G Ausschreibungen gezogen werden. Durch die Anpassung der Vergaberichtlinien hin zu einer Investitionspflichtversteigerung sowie der verpflichtenden Einführung von National Roaming lässt sich der Ausbau der digitalen Infrastruktur in ländlichen Räumen schnell und effektiv vorantreiben.

Informationsinfrastruktur und freier Zugang zu Daten sind Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Wir fordern deshalb:

  • Eine Strategie für das Land Bayern zu einem flächendeckenden Ausbau des 5G Netzes.
  • Bei zukünftigen Vergabeverfahren soll der Freistaat auf eine mehrstufige Investionsverpflichtungsversteigerung sowie verpflichtendes National Roaming hinwirken.
  • Um eine schnellstmögliche bayernweite Netzabdeckung zu erreichen, soll der Freistaat Bayern eine eigene Netzgesellschaft gründen. Auftrag dieser Gesellschaft soll es sein, den Netzausbau in Bayern voranzutreiben und allen Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen.
  • Der Ausbau der Netze muss ökologisch verträglich stattfinden und darf nur ein Minimum an Ressourcen und Fläche verbrauchen.
    • Es soll dafür ein System zur Optimierung zwischen Sendemastendichte und Strahlungsleistung erstellt werden.
    • Soweit möglich soll vorhandene Infrastruktur (wie Strommasten, Windkraftanlagen, Laternen usw.) genutzt werden. Unterstützend sollen bürokratische Hemmnissen, die eine solche Mitnutzung meist verhindern, gelockert werden.

 

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