Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist dies nach wie vor illegal und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wir GRÜNE Bayern sind überzeugt: Jede Frau muss das Recht haben, diese Entscheidung selbst zu treffen, ohne als Straftäterin abgestempelt zu werden. Wir GRÜNE Bayern unterstützen deshalb die Abschaffung des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch.
Die Bundesregierung hat eine Kommission aus unabhängigen Expert*innen damit beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Zukunft aussehen kann. Im April 2024 hat diese Kommission die einstimmige Empfehlung abgegeben, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft, also den ersten 12 Wochen, rechtmäßig sein sollten. Außerdem gesteht die Kommission dem Gesetzgeber zu, auch für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft eine Regelung zu schaffen. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen in der gesamten Schwangerschaft vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr für die Schwangeren. Nun liegt es an der Politik, die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Wir GRÜNE stellen uns seit jeher gegen die Kriminalisierung von Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, sowie von Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren. Die Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch ist eine fundamentale Forderung der Frauenbewegungen. Der erzwungene Schwangerschaftsabbruch muss weiterhin strafbar bleiben. Der Bericht der Kommission zeigt eindrücklich, dass eine Streichung nicht nur wichtig für die körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren ist, sondern sogar auch rechtlich geboten ist. Denn die bestehende Regelung ist verfassungsrechtlich, völkerrechtlich sowie europarechtlich falsch. Sie führt zu einer Stigmatisierung von Schwangeren und Ärzt*innen und verschlechtert durch den so entstehenden Druck auf die Ärzt*innen die Versorgungslage für Betroffene. Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind vielfältig und können für schwangere Personen eine Dilemmasituation darstellen. Versorgungslücken für Beratung und gesundheitliche Versorgung sind zu schließen, das Recht auf vollumfängliche Information ist zu stärken und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, vor Einschüchterung und Belästigung zu schützen. Durch eine Legalisierung kann der Schwangerschaftsabbruch als ein Eingriff wie viele Andere in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung gelehrt werden. Als legale Behandlung können Schwangerschaftsabbrüche endlich in den Lehrplan der Gynäkolog*innen-Ausbildung einbezogen werden. Auch würde damit die Möglichkeit geschaffen, den Abbruch und damit zusammenhängende Behandlungskosten über die Krankenkassen abzurechnen. Gleichzeitig ist es wichtig, die bevormundende Beratungspflicht in ein umfassendes Beratungsrecht für Schwangere umzuwandeln und einen Rechtsanspruch auf eine neutrale Beratung einzuführen. Hier sehen wir GRÜNE den Staat in der Pflicht und wollen gesetzlich verankern, dass ein staatlich auskömmlich finanziertes Beratungsangebot ausgeweitet wird und mit der Ausgestaltung dessen, mit den beteiligten Akteuer*innen ins Gespräch kommen. Das Recht auf Selbstbestimmung durchzusetzen, darf nicht darauf hinauslaufen, mit einer schwerwiegenden Entscheidung allein gelassen zu werden. Dazu gehört eine umfassende Sexualaufklärung, Schulungen und Beratungen. Ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollten kostenfrei und Teil des GKV Leistungskatalogs sein.
Frauenrechte sind ein Gradmesser für jede Demokratie. Gerade jetzt, wo Schwangerschaftsabbrüche von Rechtsextremen infrage gestellt werden, gerade jetzt, wo die Expert*innen einer Meinung sind, ist es ein wichtiges Zeichen für Demokratie und Frauenrechte, wenn Frauen endlich frei und selbst über ihre Körper entscheiden können.
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Eine aktuelle repräsentative Studie des BMFSFJ zeigt, dass 80 Prozent der Deutschen es für falsch halten, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach erfolgter Beratung rechtswidrig ist. Frauen aus der ehemaligen DDR wünschen sich endlich die reproduktiven Rechte zurück, die sie bereits hatten. Erfahrungsberichte dieser Frauen können als Beispiel dazu dienen, wie die Umsetzung reproduktiver Rechte das Selbstbewusstsein und die Freiheiten von Frauen stärken können und deren Entzug sich negativ auf die persönliche Lebensqualität auswirken. Und Frankreich zeigt, wie es gehen kann: Dort wurde das Recht auf den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in der Verfassung verankert. Auch in Deutschland ist eine alte Forderung der Frauenbewegung und längst überfällig, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren und für Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren und späten Phase der Schwangerschaft eine angemessene Regelung zu finden. Wir haben auf Bundesebene die historische Chance, diese überfällige Reform mit der SPD und der FDP umzusetzen. Die grüne Bundestagsfraktion hat Anfang September den ersten Schritt gemacht und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in dieser Legislaturperiode beschlossen. Unsere Koalitionspartner*innen im Bund müssen jetzt den Kommissionsbericht ernst nehmen und die Entkriminalisierung zeitnah mit uns auf den Weg bringen. Wir GRÜNE Bayern appellieren an FDP-Bundesjustizminister Buschmann, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Denn wer es mit dem Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, mit der liberalen Gesellschaft und Freiheit ernst meint, hat mit dem Kommissionsbericht jetzt eine gute Grundlage, um endlich zu handeln!
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz 2024 in Würzburg



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