Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.09.2022
Mehr als 70 Jahre nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, den Gräueltaten der Nazi, gibt es immer weniger Zeitzeug*innen, die unmittelbar über ihre schrecklichen Erlebnisse, ihr Schicksal und das Schicksal ihrer Angehörigen und Freunde berichten können. Wir sind aufgefordert, mit dem Wissen um die Vergangenheit tragfähige Konzepte der Erinnerung für die Zukunft zu gestalten. Es geht im darum, die Erinnerungskultur in der Zeit nach der Zeitzeugenschaft so zu gestalten, dass sie alle Thematiken und vor allem das zivilgesellschaftliche
Engagement unterstützt und weiterentwickelt. Wir erleben in diesen bewegten Zeiten, wo durch Krisen Verschwörungsmythen und autoritäre Strömungen aufkommen, wieder so klar wird, dass wir ein Mehr an demokratischer Bildung brauchen. Hier spielt die Erinnerung an die dunkelste Zeit der deutschen Geschichte und das Lernen daraus eine zentrale Rolle. Durch sie lernen wir auch für die Zukunft, antidemokratische Strömungen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu erkennen und dieser mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten.
Gerade in der Corona-Pandemie hat es sich gezeigt, wie wichtig es ist, die Vorkommnisse um die Shoa in einen richtigen Zusammenhang stellen zu können („ich bin Anne Frank“, Tragen des Judensterns als Impfzeichen).
Erinnerungskultur hat in Bayern seit Jahren ihren Platz: unterschiedlichste Organisationen – von professionellen Strukturen wie der großen Gedenkstätten und Dokumentationszentren bis zu kleinen zivilgesellschaftlichen Initiativen – halten die Erinnerung an die Gräueltaten der Nationalsozialisten aufrecht, kontextuieren diese und tragen damit zur politischen Bildung, zur Aufklärung und zur Erinnerung an die Opfer bei.
Sowohl der Freistaat, als auch die Bayerischen Bezirke als auch einzelne Kommunen befassen sich in unterschiedlicher Tiefe ihrer Verantwortung. Selbstverständlich tun dies auch Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und weitere Institutionen.
Die Bayerische Staatsregierung nimmt sich der Erinnerungskultur seit geraumer Zeit an; hauptsächlich in den großen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg und zum Teil in den Doku-Zentren in Nürnberg und München/Obersalzberg.
Die Staatsregierung hat durch einen Kabinettsbeschluss im Januar 2020 ein Gesamtkonzept „Erinnerungskultur Bayern“ verabschiedet. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dieses Gesamtkonzept nicht einsehbar. Es bestehen keine schriftlichen Informationen über den thematischen und finanziellen Umfang, über einen Projektzeitplan und wer dieses Gesamtkonzept mit welcher Intention und welchem Ziel erstellt hat. Gerade in diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema besteht keine Transparenz, es wird damit jedem öffentlichen Diskurs und Debatte entzogen.
Der Thematik der Krankenmorde/“Euthanasie“ wird in der bayerischen Erinnerungskultur eine besondere Rolle zugeschrieben. Sie wird ausschließlich über die Bezirke/Kommunen bearbeitet und gefördert. So hat der Bezirk Oberbayern gemeinsam mit dem NS-Dokumentationszentrum mit dem Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde den ermordeten Patientinnen und Patienten mit der Nennung ihrer Namen wieder ein Gesicht gegeben. In einem zweiten Band soll dies auch für die Opfer der weiteren psychiatrischen Krankenhäuser in Oberbayern geschehen.
Wir Grüne stehen für einen transparenten, demokratischen Prozess, der ein Gesamtkonzept Erinnerungskultur, das seinen Namen auch verdient, für die bayerischen Bürger*innen erstellt.
Deswegen halten wir es für absolut erforderlich, dass die staatlich professionellen Strukturen und die in Bayern tätigen zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammen mit den Vertreter*innen aus Wissenschaft, Forschung und Vermittlung das Gesamtkonzept Erinnerungskultur in einem transparenten und demokratischen Prozess erstellen. Die Erstellung des Gesamtkonzeptes im Bundesland Schleswig-Holstein soll dafür als Blaupause dienen.
- Wir unterstützen den Prozess eines institutionalisierten Zusammenschlusses aller professionalisierten und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Diese neu geschaffene Institution soll die Interessen gegenüber Dritten vertreten können. Sie soll durch den Freistaat finanziell unterstützt werden, um Möglichkeiten zur Vernetzung und z.B. für Fort- und Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen verfügbar zu haben.
- Wir fordern eine transparente, institutionalisierte finanzielle Förderung für zivilgesellschaftliche Initiativen jenseits der Bundesprojektförderung durch den Freistaat. Gerade die zivilgesellschaftlichen Initiativen sind der Garant für Erinnerungskultur vor Ort, die durch ihre Verbundenheit in die Gesellschaft hinein die besonderen thematischen und örtlichen Gegebenheiten aufnehmen.
- Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, das im Januar 2020 per Kabinettsbeschluss verabschiedete Gesamtkonzept „Erinnerungskultur Bayern“ zu veröffentlichen und einen Diskurs zum Prozess zu ermöglichen.



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