Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.09.2022
Um grüne und zukunftsweisende Ideen wahr werden zu lassen, benötigt der Freistaat Bayern einen Haushalt, der Probleme löst und die Zukunft gestaltet. Deshalb wollen die GRÜNEN in Bayern, dass die Bayerische Staatsregierung einen wirkungsorientierten Produkthaushalt nach Vorbild des Landes Niedersachsen mit Zielen und Kennzahlen aufstellt.
Zeit multipler Krisen erfordert Investitionen mit Wirkung
Auch öffentliche Haushalte sind durch Mehrausgaben für Corona-Krise, Unterstützung der Ukraine und die steigenden Preisen enorm belastet. Gleichzeitig sind andere Krisen und Bedarfe dadurch nicht einfach verschwunden. Auch in Zukunft werden uns neue Herausforderungen begegnen, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Ob Klimakrise, öffentliche Infrastruktur, Digitalisierung oder Bildungsungerechtigkeit: Wir müssen in viele Bereiche dringend investieren, um Krisen kurzfristig abzumildern und präventiv aktiv zu werden, damit zukünftige Krisen langfristig gar nicht erst entstehen. Dafür braucht es zielgerichtete öffentliche Haushaltsmittel.
Schluss mit Floskeln: Wirtschaftlichkeit ernst nehmen!
Umso wichtiger ist es, die finanziell verfügbaren Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und das auf eine Weise, welche die bestmöglichen Lösungen mit der größten Wirkung bevorzugt. Wir sind häufig gut darin, unsere Ressourcen effizient und sparsam einzusetzen. Jedoch bringt uns Sparsamkeit unserem Ziel einer generationengerechten Zukunft nicht näher. Wir brauchen einen effektiven statt einem rein effizienten Mitteleinsatz, der Gelder dort einsetzt wo sie ihre Wirkung voll entfalten können. Am Ende muss die effektivste Maßnahme ergriffen werden, statt lediglich der günstigsten. Mit „Wirkung“ sind unsere grünen politischen Ziele gemeint, wie bspw. das Abwenden der Klimakrise, wofür die Haushaltsmittel extrem knapp sind. Dieser Perspektivwechsel — weg von der reinen Sparsamkeit, hin zu einem Fokus auf das Ziel — ist der Weg um Krisen zu begegnen und neuen Krisen vorzubeugen. Im Kern verhilft dieser Ansatz auch dem Postulat nach wirtschaftlicher Haushaltsführung zu seinem Recht, einem der wichtigsten Grundsätze im Haushaltsrecht. Denn Wirtschaftlichkeit bedeutet hier, für ein bestimmtes Ergebnis die geringstmöglichen Mittel einzusetzen.
Wirtschaftlichkeit darf also nicht nur einseitig finanzielle Mittel in den Blick nehmen, sondern muss auch die politischen Erträge sehen. In diese Rechnung muss auch ein entsprechender Zeithorizont einfließen, der über das Haushaltsjahr hinaus denkt. Genau deshalb sollte die haushaltspolitische Steuerung nicht über bereitgestellte Mittel, sondern über inhaltliche Zielvorgaben stattfinden. Diese Ziele müssen von einer Gesamtstrategie abgeleitet sein, die in den meisten Haushalten allerdings nur in den seltensten Fällen existiert. So wirkt der wirkungsorientierte Haushalt im besten Fall auch bspw. als Treiber für den Landesentwicklungsplan, der Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft wie u. a. Klimakrise oder Verkehrswende bei absehbar knapper werdenden Mitteln geben muss.
Treiber für Transparenz und Innovation
Ein solcher Haushalt leistet also die Übersetzung der Gesamtstrategie in Wirkungsziele, Erfolgsindikatoren sowie konkrete Maßnahmen. Politisches Handeln und Verwaltungshandeln werden so systematisch auf Strategien und Wirkungsziele ausgerichtet. Damit wird die Effizienz auch ins Verwaltungshandeln hineingetragen, erzeugt mehr Transparenz, ermöglicht Innovation und eine stärkere Bürger*innenorientierung. Dieses Steuerungssystem muss künftig verpflichtender Bestandteil aller öffentlichen Haushalte in Bayern werden und nicht nur für die Kommunen mit doppischem Haushaltswesen.
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