Tierschutz

Das unerträgliche Leid der Tiere bei Transporten beenden

Beschluss auf der Landesausschuss-Sitzung am 14.12.2019

Wir Grüne fordern, das Leid der Tiere bei Tiertransporten zu beenden. Die derzeitigen tierschutzwidrigen Umstände bei Tiertransporten im In- und Ausland und insbesondere bei Langstreckentransporten in Drittstaaten sind nicht weiter hinnehmbar.

In jüngster Zeit hat sich daher eine zunehmende Anzahl an Amtsveterinär*innen geweigert, Transportgenehmigungen bzw. Vorzeugnisse für Tiertransporte in Drittstaaten auszustellen, da sie die begründete Befürchtung sahen, dass die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung nicht während des gesamten Transports eingehalten oder die Tiere im Drittstaat unter tierschutzwidrigen Bedingungen
geschlachtet werden.

Um den Tierschutz beim Transport zu verbessern, bedarf es wirkungsvoller konkreter Maßnahmen. Auf Landesebene setzen wir uns ein für:

  1. einen Erlass des bayerischen Landwirtschaftsministeriums (nach dem Vorbild Sachsen-Anhalts), der die Veterinärbehörden anweist, eine Art. 14 Genehmigung zum Transport oder ein Vorzeugnis dazu nur dann zu erteilen, wenn bei Langstreckentransporten die Existenz und Ausstattung
    der angegebenen Versorgungsstellen bzw. der nach Unionsrecht gleichwertigen Stellen nachgewiesen worden sind und zwar durch eine in englischer Sprache abgefasste Bescheinigung der am Ort der Versorgungsstelle zuständigen Behörde. Dieser Erlass muss auch konkret regeln, wie der Nachweis auszusehen hat bzw. wie genau die Prüfung des Transports durch die Amtsveterinärin oder den Amtsveterinär zu erfolgen hat (in Form einer Arbeitsanweisung);
  2. die Förderung der mobilen Schlachtung;
  3. die Einrichtung einer zentralen staatlichen bayerischen Prüfbehörde zur Plausibilitätsprüfung nach Art. 14 VO (EG) 1/2005;
  4. Die Einrichtung mehrerer dezentraler Notversorgungsstellen in Bayern, wo Tiere bei Feststellung von Verstößen erforderlichenfalls untergebracht werden können und eine entsprechende Abstimmung von Bayern mit umliegenden Bundesländern;
  5. eine strenge Überprüfung der Einhaltung der VO (EG) 561/2006 („Lenk- und RuhezeitenVO“);
  6. eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter;
  7. Gemeinsame Schulungen von Amtsveterinär*innen, Polizei und zuständigen Staatsanwält*innen im Bereich Tiertransporte (sog. Taskforces);

Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Situation der Tiere beim Transport zu verbessern. Ferner brauchen wir weitere tiefgreifender Maßnahmen auf Bundes- und europäischer Ebene. Langfristig ist es erforderlich, die Agrarwende einzuleiten und regionale landwirtschaftliche Strukturen zu fördern, um die Zahl der Tiertransporte insgesamt deutlich zu reduzieren.

Beschluss als PDF

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