Bündnis 90/Die Grünen Bayern fordert die Staatsregierung auf, die Rahmenbedingungen für Bürger-Energie-Gesellschaften entscheidend zu verbessern und sich auch auf Bundesebene hierfür stark zu machen. Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene dürfen keine Nachteile für Bürgerenergie-Projekte mit sich bringen.
Wir fordern den längst überfälligen Beschluss für ein faires und transparentes Direktvermarktungs-Modell als Ergänzung zur Marktprämie, welches die Vermarktung von Strom aus regenerativen Anlagen ohne Umwege über die Strombörse wieder möglich macht. Ausschreibungen, sofern notwendig, müssen so gestaltet sein, dass auch kleine Projekte – und damit gerade auch bürgergetriebene Projekte vor Ort – noch realisiert werden können. Beispielsweise wurde das erste Ausschreibungsvolumen nach Angaben der Behörden mehrfach überzeichnet, insgesamt erhielten 25 Bieter den Zuschlag – darunter offenbar kein einziger Bürgerenergieakteur. Auch die zweite Ausschreibungsrunde führte zum ähnlichen Ergebnis. Eine direkte Vermarktung von Grünstrom an die Stromverbraucher*innen muss möglich sein: Die Staatsregierung sollte sich zusammen mit den bereits engagierten Landesregierungen, etwa Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen et al. dafür einsetzen, dass die Verordnungsermächtigung diesbezüglich genutzt wird.
Die unsägliche und pauschal festgesetzte 10 H-Regelung gehört abgeschafft. Bürgerenergiegesellschaften müssen von der Staatsregierung durch ein spezielles Förderprogramm unterstützt werden: Risiken bei der Projektplanung- und Finanzierung müssen abgefedert werden.
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