Aufgaben von Landtag und Bezirkstag

Was macht eigentlich der Landtag?

Der Landtag hat drei Kernaufgaben: Er wählt die/den Ministerpräsident*in und muss den ernannten weiteren Regierungsmitgliedern (Minister*innen und Staatssekretär*innen) zustimmen. Zweitens ist der Landtag die gesetzgebende Gewalt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten über Gesetzesentwürfe beraten und Gesetze verabschieden. Dabei ist der Landtag an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern gebunden. Die dritte Aufgabe ist die Kontrolle der Staatsregierung. Dafür haben die Mitglieder des Landtages ein umfassendes Frage- und Informationsrecht gegenüber der Staatsregierung.

Was macht eigentlich der Bezirkstag?

In jedem der sieben bayerischen Bezirke existiert ein Bezirkstag. Sie bilden die „dritte kommunale Ebene“ und kümmern sich um übergeordnete Aufgaben wie Pflege- und Gesundheitspolitik, sie sind aber auch im Sozialwesen und in der Kultur und Heimatpflege sowie beim Schutz der Natur und Gewässer engagiert. Über den Bayerischen Bezirketag als Kommunales Spitzengremium machen die Bezirke Landtag und Ministerien Vorschläge und nehmen zu Gesetzentwürfen Stellung.