04.08.2010

Schopper begrüßt Karlsruher Urteil zum Nichtraucherschutz

Zur Ablehnung einer Beschwerde gegen das Rauchverbot vor dem  Bundesverfassungsgericht erklärt die Landesvorsitzende Theresa Schopper:<br /><br />"Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Entscheidung getroffen. Die  Beschwerde einer Wirtin gegen das Rauchverbot in den bayerischen  Gaststätten ist unbegründet. Es wird jetzt Zeit, dass auch die Gegner  des Gesetzes den Ausgang des Volksentscheides endlich akzeptieren. In  der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Das geltende Recht verlangt  lediglich, dass zum Rauchen eben vor die Tür gegangen werden muss. Ein  Eingriff in die Grundrechte ist das mit Sicherheit nicht, auch wenn es  manchmal vielleicht schwer fällt."