04.08.2010
Schopper begrüßt Karlsruher Urteil zum Nichtraucherschutz
Zur Ablehnung einer Beschwerde gegen das Rauchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt die Landesvorsitzende Theresa Schopper:<br /><br />"Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Entscheidung getroffen. Die Beschwerde einer Wirtin gegen das Rauchverbot in den bayerischen Gaststätten ist unbegründet. Es wird jetzt Zeit, dass auch die Gegner des Gesetzes den Ausgang des Volksentscheides endlich akzeptieren. In der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Das geltende Recht verlangt lediglich, dass zum Rauchen eben vor die Tür gegangen werden muss. Ein Eingriff in die Grundrechte ist das mit Sicherheit nicht, auch wenn es manchmal vielleicht schwer fällt."










